 Als Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde Schwarz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Kreisstraße MSE 17 sowie die Gehweganlage in der Ortslage Buschhof grundhaft ausgebaut. Die Bauarbeiten beginnen am Dienstag, 10. Juni, in Buschhof. Während des Zeitraumes der Arbeiten, die sich voraussichtlich bis Ende des Jahres hinziehen, ist ein Durchgangsverkehr nicht möglich. Eine Umleitungsstrecke ab Mirow über die Bundesstraße 198 und die Landesstraße 241 in Richtung Sewekow wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Umleitung des Verkehrs in die Gegenrichtung erfolgt entgegengesetzt. Rettungskräfte wurden über den Umstand während der Baumaßnahme bereits informiert und sind bei Einsätzen darauf eingestellt. Der Schüler- und Linienverkehr durch die MVVG ist gesichert.
Als Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde Schwarz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Kreisstraße MSE 17 sowie die Gehweganlage in der Ortslage Buschhof grundhaft ausgebaut. Die Bauarbeiten beginnen am Dienstag, 10. Juni, in Buschhof. Während des Zeitraumes der Arbeiten, die sich voraussichtlich bis Ende des Jahres hinziehen, ist ein Durchgangsverkehr nicht möglich. Eine Umleitungsstrecke ab Mirow über die Bundesstraße 198 und die Landesstraße 241 in Richtung Sewekow wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Umleitung des Verkehrs in die Gegenrichtung erfolgt entgegengesetzt. Rettungskräfte wurden über den Umstand während der Baumaßnahme bereits informiert und sind bei Einsätzen darauf eingestellt. Der Schüler- und Linienverkehr durch die MVVG ist gesichert.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erneuert die Straße auf einer Länge von ca. 640 Metern. Die Kreisstraße wird mit einer Ausbaubreite von 6 Metern in Asphaltbefestigung ausgebaut und erhält eine neue Straßenentwässerung. Die Linienführung orientiert sich an der vorhandenen Trassierung. Der Anteil des Landkreises an den Baukosten beträgt ca. 1.037.000 Euro.
Durch die Gemeinde Schwarz wird die vorhandene Gehweganlage erneuert. Der Anteil der Gemeinde an den Baukosten beträgt ca. 267.000 Euro und wird zu 65 Prozent durch Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

 
								 
								





 
								
 
								
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