„Bei leichten Symptomen nicht in die Arztpraxis“

12. März 2020

Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) begrüßt die geplante Einrichtung von sogenannten Abstrichzentren im Land. Damit folgt das Gesundheitsministerium einem Vorschlag der KVMV.
Zunächst sollen in Güstrow, Pasewalk, Stralsund, Bergen auf Rügen, Ludwigslust, Neustrelitz und Schwerin sowie an den beiden Universitäten Rostock und Greifswald Abstrichzentren eingerichtet werden. Hier werden geschulte Medizinstudenten höheren Semesters tätig. Die Zentren können einen wichtigen Beitrag leisten, um unsere Praxen, aber auch Krankenhäuser und Gesundheitsämter in M-V zu entlasten. Vor dem Hintergrund, dass in den Praxen im Land kaum Schutzbekleidung entsprechend des vom Robert Koch-Institut vorzuhaltenden Standards für die Vornahme eines Abstriches vorrätig ist, wird hierdurch das Ansteckungsrisiko für Ärzte und Angestellte in den Praxen verringert.

Die Zuweisung der Patienten zu den Abstrichzentren erfolgt alleinig durch Ärzte.

Die KVMV bittet aktuell alle Patienten mit leichter Infektsymptomatik nicht die Arztpraxen aufzusuchen – sie gefährden im Infektionsfall die ungeschützt agierenden Ärzte und Praxismitarbeiter und die älteren und an chronischen Krankheiten leidenden Patienten in den Praxen. Die Patienten sollten in diesem Fall zunächst telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt aufnehmen. Dieser wird dann im Bedarfsfall nach genauer Anamneseerhebung und Erfragung der Symptome zur Vornahme eines Abstriches an das regional zuständige Abstrichzentrum verweisen und Hinweise zum Verhalten bis zum Eingang des Testergebnisses geben.
Der Arzt erhält spätestens am folgenden Tag den Laborbefund und wird den Patienten telefonisch kontaktieren, um mit ihm entsprechend des Testergebnisses das weitere Vorgehen zu besprechen. Er kann dann auch, soweit medizinisch notwendig, den Patienten krankschreiben. Die Krankschreibung wird postalisch zugestellt. Im weiteren Verlauf bleiben die Ärzte im telefonischen Kontakt mit den Betroffenen und werden bei Verschlechterung des Befindens entsprechend reagieren.

Die Patienten werden auf keinen Fall sich selbst überlassen.

Aufgrund des welt- und bundesweit hohen Bedarfes an Schutzbekleidung sind die normalen Bezugsquellen derzeit nicht lieferfähig. Die Beschaffung von Schutzkleidung liegt nunmehr in der Verantwortung der Bundesebene. Entsprechende Bedarfsmeldungen sind bereits erfolgt. Die hoffentlich baldigen Lieferungen erfolgen zentral an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die anschließend für die Verteilung an die Praxen verantwortlich sind. Unsere Ärzte werden tagesaktuell über die KV- Medien informiert.

Für Bürger ist eine Hotline, zu erreichen unter: 0385-588-5888, beim Landesgesundheitsministerium eingerichtet.


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