Ein 56 Jahre alter Mann aus Waren ist wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Vorfall aus dem Jahr 2014 betraf etwa 20 Foto- und Videoaufnahmen von jungen Mädchen, die sich im Internet entweder aufreizend nackt zur Schau stellten oder sich sogar selbst sexuell manipulierten und dabei gefilmt wurden, erklärte ein Gerichtssprecher in Waren. Die Strafe wurde von Richter Manfred Thiemontz allerdings zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Der Verurteilte aus Warener hatte zuvor am Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem soll er 540 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Der Verurteilte, der inzwischen von einer Erwerbsunfähigkeitsrente lebt, akzeptierte die Bestrafung schon im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft will aber noch überlegen, ob sie das Urteil auch so hinnimmt.

Als Motiv gab der Angeklagte vor Gericht an, er habe auf diese Weise seine Kinder vor „Straftaten solcher Art“ schützen wollen. Das nahm der Richter dem 56-Jährigen aber nicht als Begründung ab. Mit dem Urteil folgte Thiemontz exakt der Forderung von Verteidiger Tom Pissarek. Die Staatsanwaltschaft hatte mit neun Monaten eine höhere Freiheitsstrafe gefordert, die aber ebenfalls für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Die allgemeine Strafandrohung für den Besitz kinderpornographischer Schriften, wozu auch Bilder und Videos gehören, reicht von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einer Höhe von fünf Jahren.







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