
Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner Warens, Schüler und Lehrkräfte der örtlichen Schulen, ebenso wie Vereine und Institutionen mit Sitz in Waren. Vorschläge für den Jugendpreis sind schriftlich und mit entsprechender Begründung bei der Stadt Waren einzureichen. Über die Preisvergabe entscheidet die Stadtvertretung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses.
Je nach Entscheidung der Stadtvertretung wird der „Jugendpreis“ mit einem Preisgeld oder einer Sachzuwendung versehen. Eine Einzelperson kann ein Preisgeld in Höhe von 250 Euro erhalten, während Gruppen von mehreren Personen ein Preisgeld von 500 Euro erhalten. Die Preisverleihung findet anlassbezogen und ohne festen Zyklus statt.
Die feierliche Übergabe des „Jugendpreises“ erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen des Jahresempfanges. Der Stadtpräsident entscheidet im Benehmen mit dem Bürgermeister darüber, in welchem Rahmen die Preisverleihung erfolgt, insofern eine Übergabe im Rahmen des Jahresempfanges zeitlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.
Eine Auszeichnung ausschließlich für schulische Leistungen oder sportliche Erfolge, wie zum Beispiel Platzierungen bei Wettkämpfen, ist nicht vorgesehen.






