Döner-Einbruch mit Totem: „Onkel“ des Getöteten akzeptiert Urteil

21. Juni 2021

Die beiden Einbrecher, die vor mehr als drei Jahren bei einem Einbruch in einem Döner-Laden in der Neubrandenburger Oststadt gestellt wurden, müssen nicht mehr damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft doch wieder höhere Strafen für sie verlangt. (WsM berichtete) . Wie „Wir sind Müritzer“ von der Anklagebehörde erfuhr, wird sie diesmal keine Revision gegen das vor einer Woche verhängte zweite Urteil gegen die beiden türkischstämmigen Täter aus Berlin beantragen. In der Begründung vom 8. Juni sei diesmal kein Rechtsfehler erkennbar, sagte ein Sprecher. In der ersten Instanz war das noch anders.,
Damit könnten die beiden 42 und 29 Jahren alten Verurteilten nach fast drei Jahren eigentlich nun bald ihre Haftstrafen antreten – beide bekamen jeweils drei Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren räuberischen Diebstahls.  Wenn nicht einer von ihnen zum zweiten Mal Revision beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich sogar sechseinhalb Jahre Haft pro Täter verlangt, kam aber damit – wie schon beim ersten Prozess 2018 – wieder nicht zum Zuge.

Bei dem Einbruch in der Nacht zum 1. März 2018 waren die Täter noch zu Dritt. Sie stahlen 35 000 Euro, die in einem Keller versteckt waren. Ein junger Mann, der Neffe des 42-Jährigen und „beste Freund“ des jüngeren Täters aus Berlin, hatte nach der Entdeckung in dem Laden einen der Polizisten mit Pfefferspray attackiert. Damit sollte allen drei Männern die Flucht gelingen. Doch der Polizist schoss und der Sprayangreifer starb (WsM berichtete). Das Geld wurde beschlagnahmt und ist immer noch bei der Polizei.

Mit dieser Schuld, den Tod verursacht zu haben, müssen die beiden Täter nun leben, wie sie selbst in der Revisionsverhandlung vor Gericht angaben. Ist es nun Prozesstaktik oder was treibt die Anwälte? Laut Landgericht hat der 42 Jahre alte „Onkel“ des Toten das Urteil akzeptiert und will seine Haft nun antreten. Dadurch, dass er schon sechs Monate in U-Haft war und das Gericht ihm „wegen der langen Verfahrensdauer und auch wegen des Verlustes eines nahen Angehörigen“ auch noch drei Monate Haft erlassen hat, dürfte der Mann, der die Idee zu dem Einbruch hatte, höchstens noch ein Jahr verbüßen müssen. Der in Schulden geratene Döner-Betreiber gilt auch als nicht vorbestraft.

Etwas anders scheint die Verteidigung des 29-Jährigen  vorzugehen. Sie hat erneut Revision eingelegt. Dahinter könnte das Kalkül stecken, dass ihr Mandant auf keinen Fall wieder in das Gefängnis will. Wenn es bei der Revision bleibt, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil von drei Jahren Haft nochmals überprüfen. So etwas dauert bis zu einem Jahr.

Wenn der 29-Jährige sich bis dahin wieder straffrei verhält und die Revision durchkommt, könnte er auf ein noch milderes Urteil hoffen. Das wiederum könnte unter Anrechnung  der verbüßten U-Haft bei maximal zwei Jahren Haft liegen. Ab dieser Höhe können Strafen auch zur Bewährung ausgesetzt werden. WsM wird die Entwicklung weiter verfolgen.


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