Drei Jahre Bewährung für Einbruch bei Ex-Chef aus Frust

26. Januar 2021

Für den Einbruch mit Diebstahl bei seinem Ex-Arbeitgeber in einem Ortsteil von Dargun (WsM berichtete) kommt der Täter doch mit einer Bewährungsstrafe davon. Wie „Wir sind Müritzer“ beim Amtsgericht Neubrandenburg erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Damit ist die Strafe – ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden – nun rechtskräftig. Richterin Tanja Krüske hatte aber keinen Zweifel daran gelassen, dass dies der wohl letzte „Warnschuss“ an die Adresse des gelernten Maurers aus Malchin war. “So langsam wird es für sie Zeit, auch mal erwachsen zu werden”, sagte die Richterin. 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit soll der Mann auch leisten.

Der 43-jährige Verurteilte hatte vor Gericht gestanden, 2019 ins Haus seines Ex-Chefs eingebrochen zu sein. Anlass war, dass er von dem Mann gekündigt worden war und glaubte, dass dieser ihm noch Lohn schuldete. Kurz davor hatte der Malchiner auf einem Handy „bei Facebook gesehen“ wie sich sein Ex-Arbeitgeber auf Urlaubsbildern in Italien aufhielt. „Sich aalte“, nannte es der Verteidiger. Das war für den 43-Jährigen, der bereits etwa 20 mal mit der Justiz in Konflikt geraten war, wohl zuviel. „Das hätte man sich klemmen können“, erklärte er vor Gericht.

Hatte er aber nicht. Weil er keinen Führerschein mehr hatte, musste ein Bekannter ihn hinfahren. Gemeinsam stahlen sie zwei Sky-Reciever, mehrere Boxen für 1400 Euro, eine Waage, einen Sandwichmaker, eine Schreckschusspistole, 1200 Euro Bargeld und auch die Sparbüchse eines Kindes. Da waren etwa 60 Euro drin. Der Gesamtwert der Beute lag bei rund 3400 Euro. Die Polizei kam dem 43-Jährigen aber schnell auf die Schliche. Etwa die Hälfte der Beute ging an die Familie zurück. Er soll sich auch bei seinem Ex-Chef entschuldigt haben und will nun einen Job als Gerüstbauer in Hamburg antreten. Für zwei Kinder müsse er Unterhalt zahlen.

Wegen dieser Sozialprognose und weil er sich vorher ein paar Jahre nichts mehr hatte zu Schulden kommen ließ, hatte sich die Richterin letztmals zu einer Bewährungsstrafe entschlossen. Die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich gleich eine Haftstrafe in ähnlicher Höhe. Das möge die Strafverfolger nun davon abgebracht haben, Rechtsmittel einzulegen. Denn wenn der Malchiner noch „ein krummes Ding dreht“, müsste er seine Strafe dann doch in ähnlicher Höhe verbüßen, wie sie der Staatsanwalt gefordert hatte. Den Namen seines Mittäters nannte der Verurteilte aber nicht.


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