Eilmeldung: Haftstrafe im AWO-Prozess

11. Juni 2021

Der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz Peter Olijnyk (72) muss laut gerade verkündetem Urteil am Schweriner Gericht für drei Jahre in Haft.
Zudem werden rund 350.000 Euro seines Vermögens eingezogen.
Der ehemalige Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann (78) wurde vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter, dass die Untätigkeit des Vorstandes der AWO Müritz den Betrug möglich gemacht habe.
Die Verurteilten hatten sich gegenseitig mehr als sieben Jahre lang unrechtmäßig hohe Bezüge zugeschanzt – vorbei an den zuständigen Gremien der AWO. Ihnen wurde schwere Untreue vorgeworfen. So bezog Olijnyk Ende 2015 ein Jahresgehalt von 150.000 Euro. Dazu kamen Tantiemen sowie eine lebenslange Betriebsrente. Lohmann selbst kassierte für psychologische Beratungen mehr als 700.000 Euro.
Der AWO Müritz ist dadurch laut Anklage ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.
Ein ausführlicher Bericht zur Urteilsbegründung folgt.


4 Antworten zu “Eilmeldung: Haftstrafe im AWO-Prozess”

  1. Bernhard sagt:

    Nach diesem Urteil werden viele ehemalige Angestellte der AWO Müritz aber große Genugtuung empfinden.

  2. Stefan Purlinski sagt:

    Wieder eine Berichterstattung ohne Hand und Fuß. Der Hehler ist genauso schuldig wie der Stehler. Man kann nicht verstehen mit welchen Maßstäben die Richter zu dem Urteil gekommen sind. Die Höhe des Betruges dürfte eine untergeordnete Rolle spielen. Fakt ist , dass eine Bereicherung zum Nachteil des Betroffenen eingetreten ist. Die Ungleichbehandlung der beteiligten Personen in diesem Urteil kann man nicht verstehen. Nicht die Höhe des Geldes, was abgezweigt wurde kann der Maßstab sein, sondern die Möglichkeiten , die das zulassen. Zudem muss man sich fragen welche Kontrollmechanismen nicht gegriffen haben. Eine Schussfolgerung konnte sein, in dieser Angelegenheit wurden andere Personen geschützt. die normalerweise Zeugen sein könnten. Wenn wir es zulassen, unterschiedlich zu urteilen für Bereicherung zum Nachteil der Allgemeinheit ist unser Rechtssystem krank.

  3. Micha sagt:

    Mal ehrlich beide haben bewusst betrogen der eine soll hinter Gittern und der andere darf zu Unrecht erworbenes Geld behalten !!! Und bekommt eine lächerliche BS ?? Der soll die Hälfte zurück zahlen inklusive der BS . Die haben beide mitgemacht und dem Vorstand viele Jahre was vom Pferd erzählt . Leute bescheisst die Summe muss nur groß genug dann gibt’s auch nur Bewährung und das Leben geht weiter !!!

  4. Norbert Tupeit sagt:

    Die haben sich in diesen System mit sogenannten illegalen Mitteln bereichert aber die meisten bereichern sich doch mit legalen Mitteln ,ist doch schon pervers das System. Deswegen ist jede Bundestagswahl in der BRD nur eine Farce . Aber es kommen wieder andere Zeiten.