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Einzelhändler können Hilfen beantragen

Einzelhändler aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Anträge für die sogenannte Marktpräsenzprämie einreichen. Dabei geht es um eine einmalige Pauschale in Höhe von 5000 Euro, die etwa für Werbung oder den Aufbau eines Onlineshops genutzt werden kann. Das teilten das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern (IHK) heute mit.

„Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).
Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stünden vor besonderen Problemen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der coronabedingten Schließungen im November und Dezember 2020 mindestens 70 Prozent weniger Umsatz machten als im Vorjahreszeitraum.
Die Anträge können bis zum 31. März beim Landesförderinstitut eingereicht werden.

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