
Die Richter am Landgericht Neubrandenburg hatte G. im Herbst 2018 nach mehr als zwei Jahren Haft überraschend freigelassen. Damals war der zweite Prozessanlauf nach 15 Verhandlungstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor einem möglichen Ende doch noch geplatzt, weil Richter in Ruhestand gingen. Die Richter, die den Beschuldigten über Monate im Gericht erlebt hatten, sahen aber auch keine Gefährdung mehr, die von dem einstigen Computerfachmann ausgehen soll. Zuletzt hatte sich G. zudem auch von einer Psychiaterin untersuchen lassen, was er im ersten Prozess noch abgelehnt hatte.
Erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde G. auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes im Herbst wenige Tage nach der Freilassung in einem Dorf südlich von Neubrandenburg von Polizisten wieder verhaftet. Inzwischen wurde vom Anwalt ein zweiter Antrag auf Freilassung gestellt, der aber wieder abgelehnt wurde.

Das Urteil gegen G. sei wegen der erfolgreichen Revision 2017 aber gar nicht rechtskräftig geworden, argumentiert der Verteidiger. Im Gegenteil: In einem neuen Prozess müsste sogar geprüft werden, ob der 53-Jährige zur Tatzeit nicht nur „vermindert schuld- und steuerungsfähig“, sondern vielleicht sogar „voll schuld- und steuerungsunfähig“ gewesen war. Damit, so der Anwalt, müsse eine neue Strafe sogar unter fünf Jahren liegen.
In Alt Rehse braucht man aber nach Ansicht von Anwalt Tabbert keine Angst zu haben: Der ehemalige Alt Rehser sei zwar vor Monaten einmal in seinem Haus – der alten Gaststätte – gewesen. Insgesamt ziehe ihn aber kaum etwas in das Dorf zurück. Im neuen Jahr will das Landgericht den Prozess gegen G. möglichst schnell beginnen. Wie man mit den vielen Befangenheitsanträgen umgeht, müsse aber noch entschieden werden.
Im Haus des Beschuldigten in Alt Rehse hatten Polizisten 2016 eine zum Teil bereits verweste Leiche gefunden. Sie waren wieder einmal wegen einer Ruhestörung gerufen worden. Die Tote war in Decken gewickelt auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein. Untersuchungen ergaben, dass es sich um die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt. Im ersten Prozess hatte Axel-Ingo G. fast durchweg geschwiegen. Nur in seinen letzten Worten hatte er noch bedauert, dass er seine Lebensgefährtin damals habe sterben lassen.







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