Finanzielle Unterstützung für Jäger in APS-Restriktionsgebieten

20. November 2021

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rostock hat auch Auswirkungen auf die Jagd in der Region. Schwarzwild, das im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erlegt wird, darf nicht verwertet werden. Betroffen sind auch Teile des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Stücke müssen auf das Virus untersucht und anschließend entsorgt werden. Da in den kommenden Wochen in dem Restriktionsgebiet mehrere Jagden geplant sind, hat das Land geregelt, dass die Jagdausübungsberechtigten entsprechend entschädigt werden. Agrarminister Till Backhaus hofft, dass die Maßnahme dazu beiträgt, die Jagden wie geplant durchzuführen.

„Es ist wichtig, dass wir im Umkreis des betroffenen Betriebes sicherstellen, dass die ASP nicht in die Schwarzwildpopulation eingetragen wird. Wir müssen die herbstlichen Drückjagden nutzen, um die Schwarz­wild­population weiter abzusenken und damit das Übertragungsrisiko zu minimieren. Gleichzeitig können wir im großen Stil Proben nehmen, um zu kontrollieren, ob möglicherweise der Virus bereits in die Wildschwein­bestände eingetragen wurde. Da den Jagdausübungs­berechtigten jedoch wertvolles Wildbret verloren geht, werden wir ihnen pro erlegtem und beprobtem Stück 100 Euro zahlen“, so Backhaus.

Die erlegten Stücke werden unaufgebrochen zu zentralen Lagerplätzen gebracht, dort beprobt und in gesonderten Konfiskatbehältern gelagert. Anschließend werden sie unschädlich entsorgt.

„Da ich selbst Jäger bin, weiß ich, wie schwer es fällt, Wild zu jagen, ohne es verwerten zu können. Daher bedanke ich mich sehr bei der Jägerschaft, die seit dem ersten Auftreten der Seuche in Deutschland im vergangenen Jahr hervorragend geholfen hat, damit es nicht zu einem aktiven Geschehen in unserem Land kommt. Dabei haben die Jäger den Wildbestand deutlich reduziert, um die Übertragungsmöglichkeiten zu verringern. Sie haben auch Fallwild beprobt, um frühzeitig ein ASP-Geschehen im Land zu erkennen. Ich setze darauf, dass dieses Engagement auch jetzt weiter anhält, da wir es durch den ASP-Ausbruch im Hausschweine­bestand mit einer Verschärfung der Situation zu tun haben. Je mehr Probenmaterial wir in den kommenden Tagen und Wochen erhalten, desto sicherer können wir davon ausgehen, dass wir es in Lalendorf mit einem Punkteintrag zu tun haben und nicht mit einem flächenhaften Geschehen im Wildschweinbestand. Wichtig ist auch die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen. Alle an den Jagden Beteiligten müssen ihre Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls Hunde nach der Jagd desinfizieren. Entsprechendes Material wird an den Sammelplätzen vorgehalten“, sagt Minister Backhaus.

Abschließend mahnt der Minister, die Biosicherheits­maßnahmen in schweinehaltenden Betrieben auf höchstem Niveau zu halten. Schweinehalter sollten darüber hinaus auf Reisen in ASP-Gebiete dringend verzichten, so Backhaus.


Eine Antwort zu “Finanzielle Unterstützung für Jäger in APS-Restriktionsgebieten”

  1. Nachdenklicher sagt:

    Gerade Jäger halten sich doch für etwas Elitäres. Viele kamen aus den Altbundesländern und haben riesige Gebiete für ihr Hobby Jagd übernommen, bei denen von vorn herein klar war, daß sie kein Einzelner jagdlich bewirtschaften kann. Zudem fiel der Preis für Wildbret. Aber sie haben sich damit zu Jagd und Gege verpflichtet. Man nehme diese Damen und Herren in die Pflicht, notfalls mit Nachdruck, anstatt sie dafür auf Kosten der Allgemeinheit auch noch gut zu bezahlen.