
Die Kinderschutzambulanz der Universitätsmedizin Greifswald – finanziert neben den drei Landkreisen auch durch das Justizministerium M-V – erlaubt es Kliniken und Ärzten, den Jugendämtern der drei Landkreise, aber auch Eltern und Sorgeberechtigten beim Verdacht auf körperliche oder sexuelle Kindesmisshandlung rechtsmedizinische Untersuchungen durchführen zu lassen. Die bei diesen Untersuchungen dokumentierten Befunde und deren forensische Bewertung sind gerichtsfest und können dazu dienen, ein Verfahren abzuschließen. Durch Fortbildungsveranstaltungen und Qualifikationen zur Verletzungslehre konnten auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte viele Erzieher, Sozialarbeiter und Menschen anderer Berufe ihren Blick auf die Ableitung von Verletzungen bei Kindern schärfen.
Die Kinderschutzambulanz war am 1. Januar 2020 unter anderem als Konsequenz des gewaltsamen Todes eines sechsjährigen Mädchens aus Torgelow zur niedrigschwelligen Durchführung rechtsmedizinischer Untersuchungen geschaffen worden. Seit der Schaffung ist eine Steigerung der Fallzahlen zu beobachten, im Jahr 2023 wurden 138 Kinder untersucht und 83 Gutachten erstellt, weiter wurden durch die Greifswalder Rechtsmedizin sieben polizeiliche Anzeigen erstattet.











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