Förderungen für Tierschutz werden 2021 voll ausgeschöpft

21. Mai 2021

Fördergelder in Höhe von 350.000 Euro hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr für den Tierschutz bereitgestellt. Insgesamt 14 Anträge waren in diesem Jahr förderfähig und werden die zur Verfügung stehenden Mittel restlos ausschöpfen. Die ersten vier Zuwendungsbescheide wurden nun an Tierheime in Demmin, Rostock Schlage, Altentreptow und Schwaan übergeben.
Konkret handelt es sich um:

Die Errichtung einer Heimtierstation mit Quarantäne- und Krankenabteilung für den TSV Demmin und Umgebung e.V. mit einer Zuwendung von 74.169,21 € bei einer Gesamtinvestition von 148.338,43 €.

Die Sanierung des Regenwasserkanals der Katzengehege, eine Sanierung einer Fassade und des Hundetrainingsplatzes und der Ausläufe sowie eine teilweise Straßensanierung der Zuwegungen auf dem Tierheimgelände beim Rostocker TSV e.V. im Tierheim Rostock-Schlage mit einer Zuwendung von 263,26 € bei einer Gesamtinvestition von 158.526,52 €.

Die Herstellung einer Beleuchtung der Hundeausläufe beim TSV Altentreptow e. V mit einer Zuwendung von 879,66 € bei einer Gesamtinvestition von 9.866,29 € und

Die Beschaffung und Aufbau eines Gerätehauses mit Pflasterung der Gerätehausfläche sowie die Sanierung einer abgesackten Pflasterfläche für den Tierschutzverein Schwaan e.V. mit einer Zuwendung von 2.484,50 € bei einer Gesamtinvestition von 4.969,00 €.

„Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenzerhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Till Backhaus die Förderung. „Mit den Fördermitteln sorgen wir dafür, dass die Einrichtungen auch baulich den Ansprüchen für einen guten Tierschutz gerecht werden.“

Hintergrund: Das Vorliegen ausreichender baulicher Gegebenheiten wird neben anderen Voraussetzungen wie einer ausreichenden Sachkunde im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Tierheimes nach § 11 Tierschutzgesetz durch die Veterinär- und Lebensmittelämter überprüft. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V hat hierüber die Fachaufsicht. Da Tierheime generell auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen sind, aber die Aufgabenerfüllung von Behörden durch die Aufnahme von z. B. fortgenommenen oder aufgefundenen Tieren unterstützen, fördert das Land solche Einrichtungen seit 1993. Insgesamt wurden Zuwendungen in Höhe von über 4,4 Millionen Euro für die Erhaltung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Tierheimförderrichtlinie M-V konnten bis zum 31. März alle Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. So gingen insgesamt diesmal 19 Anträge ein, von denen 14 förderungsfähig waren.

Über diese Mittel werden Investitionen gefördert wie:

bauliche Maßnahmen (Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten und Modernisierungen)
Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität sowie
Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen.

Laufende Kosten für den Betrieb eines Tierheims sowie z. B. Kosten für den Grunderwerb werden nicht gefördert.


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