
Wie die Polizisten als Zeugen vor Gericht schilderten, war der 19-Jährige mit „bis zu 70 Stundenkilometer“ durch die engen Straßen zwischen Stadtmauer und Marienkirche „gebrettert.“ „Das war sehr gefährlich, wir haben die Verfolgung dann abgebrochen“, sagte eine Polizistin. Dazu kam, dass der Motorradfahrer durch die Große Wasserstraße entgegen der Fahrtrichtung davon raste.

Vor Gericht ging es nun vor allem darum, ob und wie lange dem 19-Jährigen noch der Führerschein entzogen bleibt. Der Verurteilte absolviert eine technische Ausbildung in einem Autohaus und will im Frühjahr 2024 übernommen werden. Derzeit hat er 270 Euro Taschengeld von seinem Azubi-Einkommen. „Das war sehr gefährlich, Sie sind damals rücksichtslos durch Waren gerast“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das sei „jugendtypisches Verhalten“ gewesen. Nun habe der junge Mann – bei Rechtskraft des Urteils – noch drei Monate Zeit, die Führerscheinstelle davon zu überzeugen, dass er doch reif genug sei, um wieder Kraftfahrzeuge führen zu können.
Das Urteil erkannten die Beteiligten noch im Gerichtssaal an.












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