Geldauflage und Führerschein weg nach Flucht vor Polizei

27. Dezember 2023

Das Amtsgericht Waren hat einen Motorradfahrer wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens zu 200 Euro Geldauflage und weiteren drei Monaten ohne Führerschein verurteilt. Außerdem wurde der junge Mann aus einem Dorf bei Waren, der erstmals vor Gericht stand, verwarnt. Der 19-Jährige hatte die Tat gestanden. Er war am 14. Juni 2023 vor einer Polizeikontrolle in der Müritzstraße in Waren geflohen – mit seinem Motorrad.

Wie die Polizisten als Zeugen vor Gericht schilderten, war der 19-Jährige mit „bis zu 70 Stundenkilometer“ durch die engen Straßen zwischen Stadtmauer und Marienkirche „gebrettert.“ „Das war sehr gefährlich, wir haben die Verfolgung dann abgebrochen“, sagte eine Polizistin. Dazu kam, dass der Motorradfahrer durch die Große Wasserstraße entgegen der Fahrtrichtung davon raste.

Vor Gericht kam heraus, dass der Angeklagte damals Angst vor einem Bußgeld hatte. Er hatte wohl den „db-Killer“ – ein Bauteil im Schalldämpfer des Auspuffs – ausgebaut, was zu sehr lauten „Klängen“ führt, aber auch geahndet wird. Nachdem er geflohen war, hatte er sich aber selbst der Polizei gestellt, auf Anraten seiner Eltern. Seitdem steht er ohne Fahrerlaubnis dar.

Vor Gericht ging es nun vor allem darum, ob und wie lange dem 19-Jährigen noch der Führerschein entzogen bleibt. Der Verurteilte absolviert eine technische Ausbildung in einem Autohaus und will im Frühjahr 2024 übernommen werden. Derzeit hat er 270 Euro Taschengeld von seinem Azubi-Einkommen. „Das war sehr gefährlich, Sie sind damals rücksichtslos durch Waren gerast“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das sei „jugendtypisches Verhalten“ gewesen. Nun habe der junge Mann – bei Rechtskraft des Urteils – noch drei Monate Zeit, die Führerscheinstelle davon zu überzeugen, dass er doch reif genug sei, um wieder Kraftfahrzeuge führen zu können.

Das Urteil erkannten die Beteiligten noch im Gerichtssaal an.


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