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Gericht: Maskenpflicht verstößt nicht gegen Menschenwürde

Die Maskenpflicht beim Einkaufen verstößt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald nicht gegen die Menschenwürde. Das Gericht lehnte einen Eilantrag gegen die Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken in Geschäften ab. Der Antragsteller ist der Ansicht, die Maskenpflicht stelle einen erheblichen Eingriff in die Menschenwürde und die allgemeine Entfaltungsfreiheit dar. Das Gericht argumentierte, durch eine Mund-Nase-Bedeckung könnten infektiöse Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Ansteckungsrisiko werde so verringert. Eine Verletzung der Menschenwürde sieht das Gericht nicht.

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