Gericht verordnet Ende der Maskenpflicht in MV

22. April 2022

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat heute die Corona-Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Damit entfallen in unserem Land jetzt auch das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.


6 Antworten zu “Gericht verordnet Ende der Maskenpflicht in MV”

  1. Heino Brechlin sagt:

    Es wird Zeit für eine neue Zeit und Zukunft also Maske ? nur noch freiwillig das ist okay..

  2. oscar sagt:

    Die nächste Niederlage für Frau Schwesig ,die immer wieder versucht hat, unter dem Deckmantel ihrer Coronapolitik die Bürgerrechte für die Bürger zu beschneiden. Wenn man alles in den letzten Tagen verfolgt, im Zusammenhang mit ihrer Russlandpolitik , dann wird es langsam eng für ihr Amt als Ministerpräsidenten.

  3. Selberdenker sagt:

    Das Gerichtsurteil ist eindeutig. Unsere Landesregierung hat rechtswidrig die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger beschnitten. Damit ist diese Regierung höchst übergriffig.
    Die Gesundheitsministerin ist eigentlich Juristin mit zwei Staatsexamen. Sie wusste also um die Rechtswidrigkeit Ihrer Entscheidung. Somit erkenne ich hier Vorsatz. Das sollte Für einen Rücktritt genügen.

  4. Lutra sagt:

    Geklagt hatte übrigens die AfD Fraktion des Landtages.

  5. Reiner sagt:

    Ein Gericht kippt eine Entscheidung einer Landesregierung.
    Diese Entscheidung war nicht übergriffig oder sonstwas, sie war nur eben falsch begründet.

    Eine ganzes Bundesland als Hotspot zu erklären und damit die Coronamaßnahmen zu begründen ist laut Gericht, und damit rechtsverbindlich, nicht möglich.

    Mehr ist an dieser Entscheidung nicht rechtswidrig. Auch muss jetzt die Gesundheitsministerin nicht zurücktreten und auch Frau Schwesig muss deshalb nicht zurücktreten.

    Wenn wegen jeder Regierungsentscheidung, die von einem Verwaltungsgericht gekippt wird, der oder die Minister zurücktreten müssen, dann wären in ganz Deutschland alle paar Wochen neue Minister gesucht.

    Hier wird wieder von einigen Kommentaren ein zu großes Extrem gefordert und angeprangert.
    Würden in jedem Landkreis die Zahlen so hoch sein für eine Erklärung zum Hotspot, hätte man die Maskenpflicht deshalb trotzdem beibehalten.
    Nur die Zählweise „Gesamtes Bundesland“ wurde als rechtswidrig erklärt, nicht die allgemeine Maskenpflicht.
    Aber viele lesen nur das, was sie lesen wollen und in ihr Weltbild passt.

  6. Stefan sagt:

    Die AFD – das Fähnchen im Wind des Wutbürgers…

    Welch enormer Sieg ein Wochenende bevor es ein ohnehin egal wäre.

    @Reiner
    Danke. Einfach Danke.