
Sie hatte eine „Gesamtfreiheitsstrafe“ in einem Gefängnis nicht pünktlich angetreten, so dass von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl ausgestellt worden war. Und dabei ging es nicht nur um etwas Kleines: Das Landgericht Neuruppin hatte die schon des öfteren straffällige Frau zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Diese sollte sie nun auch verbüßen. Ihr „Kredit“ bei den Richtern der Region schien jedenfalls aufgebraucht.
In ihrem Strafregister fanden die Beamten unter anderem mehrfaches Autofahren unter Alkohol sowie ohne Führerschein, aber auch Diebstahl, Urkundenfälschung und Betrug. Damit hatte die 35-Jährige wohl nicht gerechnet: Die Beamten nutzten die „Selbst-Stellung“ und brachten die Frau auch gleich in die nächste Justizvollzugsanstalt. Ob und wer ihr dann noch irgendwelche Sachen hinterher brachte, sei nicht bekannt, hieß es.







Es wäre noch intertessant gewesen, wie viel Zeit zwischen dem „Nichtantreten“ und dem freiwiligen Besuch in der Wache liegt, sprich wie lange konnte sie frei umherlaufen, ohne dass die Polizei etwas unternommen hat…
Mal angenommen, der Haftbevehl liegt schon drei Tage bei der Polizei. Was wollen Sie dann sagen?