„Gewalt gegen Polizisten, das geht überhaupt nicht“ – Haftstrafe für gefährliche Attacke   

24. Mai 2023

Vor acht Monaten – im September 2022  – sorgte eine Attacke gegen einen Polizisten in Greifswald in ganz Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen. Der 60-jährige Beamte wurde von einem jungen Syrer bei einem Einsatz umgeworfen. Er fiel auf den Hinterkopf, bekam Hirnbluten und ist bis heute schwer gezeichnet davon. Das Amtsgericht Greifswald hat den Täter gestern zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 24-jährige Mann aus Damaskus, der seit sechs Jahren in Deutschland lebt, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und zweifachen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe legte Richter Olaf Witt auf drei Jahre fest. „Gewalt gegen Polizisten, das geht überhaupt nicht“, sagte der Richter am Ende seiner Begründung.

Und noch eins stellte Witt klar: In so einem Fall sei es ihm egal, ob Syrer, Hooligan oder linker Spinner einen Polizisten attackieren – der Staat müsse diejenigen schützen, die wiederum für den Schutz der Bevölkerung zuständig sind. Und entsprechend scharf seien Gewaltattacken auch zu ahnden – auch vorbeugend.

Der tragische Vorfall hatte sich am 11. September 2022 an einem Nachtclub ereignet. Mehrere Zeugen bestätigten vor Gericht die Anklage. Danach war die Polizei vom Sicherheitsdienst des Clubs alarmiert worden. Mehrere ausländische Gäste – Algerier und Syrer – waren des Clubs verwiesen worden, wollten das Clubgelände aber nicht verlassen.

Die Polizei kam mit sechs Beamten in zwei Autos. Ein Teil der Polizisten wollte die Lage beruhigten. Sie setzten zwei Bekannte des Verurteilten fest. Der 24-Jährige meinte, er müsse auch zu seinen Landsleuten. Vor Gericht sagte er, er habe dolmetschen wollen. Das bezweifelten aber Anklägerin und das Gericht.

Jedenfalls verwehrte der 60-jährige Beamte dem Syrer den Zugang und verwies ihn des Platzes. Das wollte der im Vergleich eher kleinere Angeklagte aber wohl nicht hinnehmen. Er stieß mit seiner Schulter in Hüfthöhe gegen den größeren Beamten, umschlang dessen Beine und zog diese ruckartig nach vorn, so dass der Beamte einknickte.

Der 60-Jährige fiel und prallte mit dem Hinterkopf auf den Beton. Er wurde kurz bewusstlos, bekam erste Hilfe und ist in eine Klinik gebracht worden. Erst nach und nach wurde klar, der Beamte bekam Hirnbluten. Er musste mehrfach operiert werden. Das ganze Geschehen war lebensgefährlich, sagte ein Mediziner im Gericht.

Der Polizist ist immer noch in einer Tagesklinik, er braucht zum Gehen einen Rollator. „Es war die erste Attacke, die ich in 40 Dienstjahren hatte“, sagte der Mann im Gericht, wo er als Nebenkläger auftrat. Seinen Dienst wird er nie wieder antreten können, im Juni wird er pensioniert, im Augenblick wird er als Schwerbehinderter mit 80 Prozent Behinderung  eingestuft.

Der Syrer wurde damals von zwei Polizistenkollegen festgesetzt, wobei er einen weiteren Polizisten verletzte. Im Gericht schilderten zwei junge Frauen, die damals im Club waren und frühmorgens gerade gehen wollten, wie der Syrer den Beamten überraschend attackiert hatte. 

Der Angeklagte hatte das Ganze vor Gericht als Unfall dargestellt. Er habe nur bei seinen Landsleuten übersetzen wollen. Dabei sprach einer der anderen Männer aber besser Deutsch als der Verurteilte. Diese Behauptung nahm ihm der Richter auch nicht ab. Mit dem Urteil bleib die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger kam mit seiner Forderung – das Ganze sei nur eine fahrlässige Körperverletzung gewesen – nicht durch. Der Anwalt hatte eine Bewährungsstrafe für den Mandanten gefordert.

Dieser war bis zum Prozess in Greifswald in Freiheit geblieben, wo er nach eigenem Bekunden regelmäßig in einer Wäscherei arbeiten geht. Jetzt nicht mehr. Durch die verhängte Haftstrafe hätte der Mann eine Fluchtgrund, sagte Richter Witt – und ließ den Mann vom Gerichtssaal aus noch in Handschellen in ein Gefängnis bringen.


4 Antworten zu “„Gewalt gegen Polizisten, das geht überhaupt nicht“ – Haftstrafe für gefährliche Attacke   ”

  1. ABC sagt:

    Zurück ins Herkunftsland!

  2. Micha sagt:

    Na ja die 3 Jahre sitzt der traumatisierte unbegleitete Ingenieur eh nicht ab . Was für ein Wunder, dass er überhaupt verurteilt wurde oder legt der vom deutschen Staat bezahlte Anwalt noch Revision ein . Als vorbestrafter sollte er dann auch seine Heimreise antreten dürfen .

  3. Nachdenklicher sagt:

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Erfahrung sagt, nicht. Aber endlich wohl doch mal. Nach Verbüßung der Haftstrafe hoffentlich ab in die Heimat und lebenslanges Einreiseverbot in die EU. Hoffentlich stellt seine eben abgeurteilte kriminelle Handlung kein Abschiebehindernis dar. Unser Land muss sich langsam darauf berufen, was es einst zu einem starken demokratischen Staat werden ließ, denn beides ist derzeit nicht mehr gegeben.

  4. Enrico Pridöhl sagt:

    Viel zu milde.