
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab allerdings eine Alkoholisierung von 1,6 Promille. Zudem stellten die Beamten auf der Rückbank des Pkw ein offen liegendes Gewehr fest. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Jäger ist und gerade auf dem Weg zur Kontrolle in sein Jagdrevier war.
Entsprechende waffenrechtliche Erlaubnisse waren zwar vorhanden und wurden zur Kontrolle vorgelegt, dennoch wurde das ungeladene Gewehr aufgrund des ordnungsrechtlichen Verstoßes zur Gefahrenabwehr sichergestellt.
Des Weiteren wurde auch der Führerschein sichergestellt. Der Fahrer musste anschließend zur Blutprobenentnahme ins Klinikum nach Neubrandenburg.
Ihn erwartet nun nicht nur ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, auch die Jagdbehörde des Ordnungsamtes wird informiert und Konsequenzen ziehen.







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