Groß Gievitzer Schlangenhalter bedroht Sanitäter mit Messer und verletzt Polizisten

30. Mai 2017

Die Schlangengeschichte aus Groß Gievitz, die wir heute Abend vermeldet haben, fand noch eine Fortsetzung. Eine sehr unschöne. Letztlich wurden ein Rettungssanitäter mit einem Messer  bedroht und ein Polizist verletzt. Wir fangen vorne an:

Gegen 16.15 Uhr informierte ein 38-jähriger Mann aus Groß Gievitz die Polizei darüber, dass seine 4,5 Meter lange Boa constrictor vor ca. 10 Minuten abhanden gekommen ist. Er bat um Hilfe bei der Suche. Über die Rettungsleitstelle des Landkreises wurde die Freiwillige Feuerwehr alarmiert und zur Unterstützung der Suchmaßnahmen angefordert. Der 38-Jährige hatte die Schlange selbst aus dem Terrarium genommen und ins Freie gesetzt, um sie zu beobachten. Dabei verschwand sie.

Um 17.16 Uhr wurde die Schlange, die letztendlich ca. 2 Meter lang war, durch den Eigentümer selbst wieder eingefangen und ins Terrarium gesetzt. Eine Genehmigung zur Haltung des Tieres konnte der alkoholisierte Mann aber nicht vorweisen.

Durch die Polizei wird die zuständige Behörde über diesen Sachverhalt informiert.

Eineinhalb Stunden später gab es erneut einen Einsatz der Polizei bei dem 38-Jährigen. Die Ehefrau des Mannes hatte auf Grund des steigenden Alkoholkonsums ihres Mannes den Rettungsdienst verständigt.

Die Rettungskräfte wurden dann aber durch den Mann mit einem Messer bedroht. Den eingesetzten Polizeibeamten setzte er erheblichen Widerstand entgegen. Unter anderem verletzte er einen Beamten durch einen Faustschlag und einen Angriff mit einem Stuhl leicht am Kopf.

Erst durch den Einsatz des Reizstoffsprühgerätes und des Mehrzweckeinsatzstockes gelang es, den Mann zu überwältigen und ihn am Boden zu fesseln. Das ca. 40 cm lange Messer wurde sichergestellt.

Anzeigen wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurden gegen den Beschuldigten gefertigt. Der stark alkoholisierte Mann, der auch mit psychischen Problemen zu kämpfen hat, wurde zur weiteren Behandlung in ärztliche Obhut gegeben.

Der verletzte Beamte konnte seinen Dienst weiter fortsetzen.


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