Grüne erheben Einwende gegen Klärschlammverbrennungsanlage

16. Mai 2020

In Stavenhagen wird derzeit eine Anlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm geplant. Die Antragsunterlagen liegen nun öffentlich im StALU Mecklenburgische Seenplatte aus. Jeder hat die Möglichkeit zur Einsicht und kann Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Diese Möglichkeit hat nun die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen genutzt und stellt ihre Stellungnahme interessierten Bürgern auf der Homepage des Grünen Kreisverbandes zur Verfügung.
„Unsere Hauptkritik richtet sich gegen den drohenden Abfalltourismus und die damit verbundene Umweltverschmutzung“, sagt der Fraktionsvorsitzende Falk Jagszent.

„Der Klärschlamm soll hauptsächlich aus Berlin und Brandenburg angeliefert werden. Bei voller Auslastung der Anlage bedeutet dies, dass jährlich 19.000 Lkw durch Stavenhagen zur Anlage hin und von dort wegfahren. Dies ist den Bürger in Stavenhagen und den Orten auf dem Weg nach Stavenhagen nicht zuzumuten. Eine Anlieferung per Bahn will der Betreiber alleine aus wirtschaftlichen Gründen nicht“.

„Es ist auch nicht einzusehen, weshalb der Klärschlamm aus Berlin und Brandenburg in MV verbrannt werden soll. Durch den weiten Transport entstehen den Klärwerken voraussichtlich höhere Entsorgungskosten, die diese an die Bürger weitergeben“, erklärt Jagszent weiter. Besonders absurd werde es, wenn man bedenkt, dass zukünftig Klärschlamm aus Neustrelitz und anderen Städten und Gemeinden aus der Seenplatte mit Lkw nach Rostock gefahren und dann dort verbrannt werden soll. „Klimaschutz und lokale Kreisläufe gehen mit Sicherheit anders.“, sagt Jagszent.

„Weiter haben wir Bedenken, dass der Betreiber sich nicht an die BVT-Beschlüsse der EU halten wird (Beste verfügbare Technik). Somit werden die Emissionen höher sein als sie nach dem Stand der Technik sein müssten. Juristisch halten wir die Umsetzung der BVT-Beschlüsse bereits jetzt sofort und nicht – wie von EEW angeführt – erst mit einer einjährigen Übergangsfrist für zwingend. Wir erwarten von den Genehmigungsbehörden, dass sie dieses geltende Recht auch durchsetzen – alles andere wäre rechtswidrig“, so Jagszent abschließend.


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