Harpunen-Schütze bekommt Bewährungsstrafe

8. September 2015

Der Harpunen-Schütze von Stavenhagen ist vor Gericht noch einmal mit einem „blauen Auge“ davongekommen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den 18-Jährigen gestern wegen gefährlicher Körperverletzung zu knapp zwei Jahren Jugendstrafe. Da der junge Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, muss er die Freiheitsstrafe aber nicht antreten, sondern erhielt eine drei Jahre laufende Bewährungszeit. „Nutzen Sie diese Chance“, gab Richter Henning Kolf dem ehemaligen Förderschüler ohne Schulabschluss mit auf den Weg.

HarpuneDer Täter hatte im Streit um eine 15 Jahre junge Frau zur Harpune gegriffen, was er vor Gericht auch gestand (wir berichteten). Der Vorfall ereignete sich am 30. April abends in Stavenhagen auf offener Straße. Der 18-Jährige und ein 21-Jähriger aus Demmin stritten sich um die Freundin. Es kam zu Gewaltdrohungen in einem Internetchat, schließlich hatte man sich verabredet, „um die Sache zu klären“. Der Schütze nahm die gespannte Harpune und eine Softairwaffe mit, der Nebenbuhler kam mit dem Auto und seinem 25 Jahre alten Bruder.

Als der Wagen hielt, habe der 25-Jährige auf den 18-Jährigen eingeschlagen, erklärte der Verurteilte. Dieser wusste sich nur durch einen Harpunenschuss zu wehren. Der Pfeil traf den Hals des Opfers und blieb stecken, so dass eine Notoperation nötig war. Das Opfer überlebte. Der 25-Jährige erhält nun 2000 Euro Schmerzensgeld, legte das Gericht fest. Der rabiate Mann trage aber eine Mitschuld an dem Vorfall.

Der Verurteilte bekam weitere Auflagen: Einen Bewährungshelfer, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und auf keinen Fall in der Region Demmin/Stavenhagen wohnen bleiben. „Ziehen Sie ins betreute Wohnen weiter weg und besorgen Sie sich eine Lehrstelle“, sagte Richter Kolf. Und damit sollte der junge Mann gleich beginnen: So kam er nach vier Monaten Untersuchungshaft wieder frei.  Die Harpune wurde aber eingezogen.


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