Das Taxi-und Mietwagengewerbe stand vor wenigen Tagen im Fokus von Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Greifswald. Über 30 Zöllner befragten insgesamt 79 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. „Hintergrund der Prüfungen ist, dass die Beschäftigung im Taxi- und Mietwagengewerbe überwiegend im Niedriglohnsektor angesiedelt ist. Häufig werden Unterschreitungen bei der Zahlung des Mindestlohns festgestellt“ erklärt Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund. Die jetzigen Prüfungen ergaben 19 Sachverhalte, die weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße stellten die Kontrolleure in sieben Fällen fest. Zudem ergaben sich in sechs Fällen Verdachtsmomente für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in zwei Fällen Anhaltspunkte auf den Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht. An diese Prüfungen schließen sich nunmehr umfangreiche Nachermittlungen an. Hierzu gehört in der Regel die Prüfung von Geschäftsunterlagen der jeweiligen Arbeitgeber.