Hinweise zur Rücknahme des Bußgeldkataloges

22. Juli 2020

Wie bereits berichtet, wurde wegen eines Formfehlers der neue Bußgeldkatalog zurückgenommen. Das betrifft auch den ruhenden Verkehr, also beispielsweise Knöllchen wegen Falschparkens. Doch: Verwarngelder und Bußgelder, die bereits Rechtskraft erlangt haben und auch schon bezahlt wurden, bleiben bestehen und können auch nicht zurückgenommen werden. Darauf hat die Stadtverwaltung Waren noch einmal hingewiesen.
Sollten Autofahrer einen Bußgeldbescheid auf Grundlage des zurückgenommenen Bußgeldkataloges bekommen haben, besteht innerhalb der Einspruchsfrist die Möglichkeit, die Höhe des Bußgeldes auf der Grundlage des alten Bußgeldkataloges zu ändern.


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