Vollversammlung und Handelsausschuss der IHK Neubrandenburg fordern schnellstmöglich eine neue Regelung zur Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten für die touristischen Regionen. „Ob jemand am Sonntag arbeitet oder nicht, sollte grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung von Unternehmen und Beschäftigten sein“, lautete der einhellige Tenor der Unternehmer. Damit stützt der Handelsausschuss einen entsprechenden Beschluss der Vollversammlung vom 17. März.
„Maßgeblich für die Öffnungszeiten muss die unternehmerische Einschätzung sein, da nur der Unternehmer den konkreten Bedarf vor Ort kennt und darauf effektiv reagieren kann. Diegesetzgeberische Regelung kann nur einen Rahmen bieten“, sagte IHK-Präsident Krister Hennige, der in der Sitzung des Handelsausschusses zu Gast war.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Öffnungszeitenverordnung des Landes einschließlich der geltenden Ortsliste am 12. März für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Bis das Urteil rechtskräftig ist, gelten die seit Mitte März anwendbaren Regelungen für die betroffenen Orte, Touristiker und Händler weiter fort.
Sonn- und Feiertagsruhe sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Diese Regelung stammt noch aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und damit aus einer anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Epoche. Die Unternehmer bezweifeln, dass das pauschale Arbeitsverbot an Sonntagen für Ladengeschäfte noch mit der heutigen Lebenswirklichkeit übereinstimmt.








