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Karlsruhe weist Revision von Macheten-Mann ab

Die Einwohner von Bartow im Norden des Kreises Mecklenburgische Seenplatte können nun endgültig ruhiger schlafen. Der Senior, der das Dorf monatelang drangsaliert und schließlich einen jüngeren Mann mit einer Machete lebensgefährlich verletzt hat, kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg – fünfeinhalb Jahre hinter Gittern wegen versuchten Totschlags (WsM berichtete) – nun bestätigt. Die höchsten Richter lehnten die Revision des 70 Jahre alten streitsüchtigen Mannes ab.

Damit muss der Senior, der einst den Dorfneubau gekauft hatte und vor mehr als zehn Jahren aus Schleswig-Holstein in das kleine Dorf gezogen war, seine Strafe nun erstmal absitzen. Danach wolle er auch nicht wieder nach Bartow zurück, hatte der Mann noch bei der Urteilsverkündung im November erklärt. Er wolle das Haus mit sechs Wohnungen verkaufen – unklar ist aber noch wie und wann. 

Der 70 Jahre alte Mann hatte im Mai 2022 einen anderen jüngeren Dorfbewohner lebensgefährlich verletzt (WsM berichtete). Er selbst meinte dazu, dass er ja „nur in Notwehr gehandelt“ habe. Sein 36-jähriger Nachbar habe ihn nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fäusten auf seine Beleidigungen gegenüber der Frau „hingewiesen.“ Das glaubte ihm aber niemand vom Landgericht.

Der Senior hatte den Jüngeren mit der Machete, die er urplötzlich gezogen hatte, schwer am Kopf, an Schulter und Armen verletzt.

Selbst Bürgermeister René Nast hatte gesagt, dass der Mann sich mit einer Vielzahl von Bürgern gestritten und regelmäßig auf „sein Reich“ an der  „Straße der Zukunft“, hingewiesen und Leute beschimpft habe. Seine Hunde liefen immer wieder die Straßen entlang, ohne dass er das unterbunden hätte. Die Leute hatten es im Mai 2022 schon länger gemieden, überhaupt an seinem Haus –  dem Dorf-Wohnblock – überhaupt vorbeizugehen.

Am Tattag, dem 10. Mai, war erst die Lebensgefährtin bei dem Senior vorbei geradelt und ihr kleines Kind mit einem Laufrad vorbei gerollt. Als der Junge etwas zu den Hunden sagte, habe der Senior die Frau beschimpft. Diese schickte ihrem Partner eine Nachricht, so dass dieser kam und den älteren Herrn darauf hinwies, dass man andere Leute nicht anpöbelt.

Dann kam es zum offenen Streit, bis der Rentner, der Kritik sehr schwer ertragen kann, die Machete zog. Eine Notoperation rettet dem Geschädigten das Leben, die Heilung dauerte rund vier Monate.

Mit dem Urteil hatte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprochen. Diese hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Anwalt des Seniors wollte dagegen Freispruch, da sein Mandant in Notwehr gehandelt habe. Das ist nun endgültig hinfällig. Da nutzte es auch nichts, dass sich der Verurteilte im Gerichtssaal bei der Urteilsbegründung die Ohren zugehalten hatte.

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