
Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische Bademeister, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.
Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.
Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“







Neueste Kommentare