Kein Zentrum für Schnelltests im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

12. März 2021

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte richtet für die Einwohner keine Schnelltestzentren ein. Wer einen kostenlosen Schnelltest vornehmen möchte, könne das ab kommenden Montag in Apotheken oder in Arztpraxen erledigen lassen, heißt es dazu aus der Kreisverwaltung. Der Kreis sei zudem noch in Gesprächen mit Trägern sozialer Einrichtungen, mit der Bitte, dass sie sich bereit erklären, zusätzlich Stützpunkte für Schnelltests einzurichten.
Ab kommender Woche sollen Bürger in Deutschland einen wöchentlichen Schnelltest kostenlos erhalten. Für körpernahe Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie beispielsweise bei Kosmetikbehandlungen, ist ein tagesaktueller Schnelltest ab kommenden Montag in MV sogar Pflicht. Da sie aber noch nicht überall verfügbar sind, wird das Fehlen eines solchen Tests laut Landesregierung noch nicht sanktioniert.

„Die Schnelltests werden an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Träger und Einrichtungen bei uns im Land ermöglicht. Teilweise geht es hierbei um Apotheken, die mitmachen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte betreiben zudem kommunale Testzentren oder greifen auf bestehende Testzentren zurück. Darüber hinaus werden mitunter durch die kommunale Ebene auch Unternehmen beauftragt, die diese Tests umsetzen. Die Infrastruktur wird im Land Stück für Stück weiter aufgebaut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Schnelltest bei der Kosmetik nötig

Mit dem Apothekerverband M-V wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um Bürgertests zu ermöglichen. Gesundheitsminister Glawe hat darüber hinaus in einer Videokonferenz mit über 90 Apotheken im Land um eine rege Beteiligung am Durchführen der Bürgertests geworben. „Wir versuchen die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Allerdings gehört auch dazu, dass nicht in jeder Apotheke die räumlichen oder auch personellen Voraussetzungen gegeben sind, um Schnelltests durchzuführen. 50 Apotheken haben bereits ihre Bereitschaft zum Mitmachen signalisiert“, so Glawe weiter.

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen aufgrund der Art der Inanspruchnahme das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie zum Beispiel: Kosmetische Gesichtsbehandlungen oder Rasur, ist entsprechend der Corona-Landesverordnung ab dem 15.03.2021 ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. „Da die Tests noch nicht überall wohnortnah zu erhalten sind, wird in der kommenden Woche ab dem 15. März das Fehlen eines solchen Schnell- oder Selbsttests nicht sanktioniert werden. Die Gesundheitsbehörden und die Ordnungsbehörden wurden entsprechend informiert“, so Glawe.

Tests in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land hat insgesamt über 5,25 Millionen Selbsttests, die vorrangig für Kitas (Sozialministerium) und Schulen (Bildungsministerium) vorgesehen sind, bestellt. 250.000 Schnelltests sind zur Verstärkung für Testungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen und werden am heutigen Tag an die Testeinrichtungen und die Landkreise ausgeliefert. „Entscheidend ist am Ende, dass möglichst viele Einrichtungen, Apotheken oder auch Unternehmen im Land mitmachen, um im Land dezentrale und dennoch wohnortnahe Strukturen aufbauen zu können, damit die Tests ermöglicht werden können. Die Schnelltests sind eine sinnvolle Unterstützung, potentielle Infektionen möglichst schnell zu erkennen. Darüber hinaus werden dadurch auch die Labore entlastet. Doch, auch wer negativ getestet ist, muss sich weiter an die bestehenden Hygienemaßnahmen halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.


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