Land entlastet auch Kita-Elternbeiträge für das erste Kind  

21. Dezember 2018

Ab dem 1. Januar 2019 führt Mecklenburg-Vorpommern die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung ein. Eltern bezahlen für das zweite und jedes weitere Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege künftig keine Gebühren mehr. Darüber hinaus werden auch die Elternbeiträge für das erste Kind ab dem 1.1.2019 zusätzlich gefördert.

Durch einen direkten Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 20 Euro pro Monat in der Kita werden damit mögliche Preiserhöhungen der Träger abgefedert. „Wir wollen als Landesregierung, dass Träger von Kita-Einrichtungen ihre Mitarbeiter besser bezahlen. Die damit verbundenen Mehrkosten sollen Familien aber nicht zusätzlich belasten. Deshalb investieren wir als Land im kommenden Jahr noch einmal über 6,2 Millionen Euro in unser Kindertagesförderungssystem.“

In der Summe der Landesförderung von 2012 bis 2019 reduziert sich der monatliche Beitrag für Eltern von einem Kind oder für das älteste Kind in der Kindertagesförderung wie folgt:

 

 

 


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