Land stockt auf: Jetzt 15.000 Euro für Stadtradel-Kommunen in M-V
In diesem Jahr stellt das Schweriner Verkehrsministerium 15.000 Euro für die Teilnahme von Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung, 5.000 Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Von diesem Geld wird die Teilnahmegebühr für Städte und Gemeinden aus M-V für das bundesweite Stadtradeln erstattet.
„Die Aktion findet immer mehr Interesse in den Kommunen, so dass wir einen stetig steigenden Teilnehmerkreis verzeichnen können“, sagt Minister Christian Pegel. Und fügt hinzu: „Damit viele Städte und Gemeinden unseres Landes mitmachen, haben wir vor vier Jahren zum ersten Mal diesen Fördertopf bereitgestellt. Ich würde mir wünschen, dass sich neben den großen Städten auch mehr kleine Gemeinden und gern auch die Landkreise beteiligen.“
2018 nahm mit Vorpommern-Rügen erstmals ein Landkreis aus M-V teil und ermöglichte seinen Kommunen so, für einen vergünstigten Pauschalbetrag teilzunehmen. Dies wird auch in diesem Jahr wieder möglich sein.
„Das Stadtradeln schärft das Bewusstsein für das Fahrrad als Alternative zum Auto. Als Minister, der für Energie und Verkehr zugleich zuständig ist, kann ich diese Initiative nur begrüßen“, lobt Christian Pegel, der selbst gern auf den Drahtesel steigt, wenn es Zeit und Route erlauben.
2018 haben Greifswald, Ludwigslust, Parchim, Rostock, Schwerin, Stralsund sowie der Landkreis Vorpommern-Rügen und erstmals Anklam, Bergen auf Rügen, Neubrandenburg und Neustrelitz den Nordosten vertreten. Zusammen haben sie in ihrem jeweils dreiwöchigen Aktionszeitraum knapp 1,2 Millionen Kilometer zurückgelegt und damit fast 164.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto ungefähr angefallen wären.
Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune, zum Beispiel durch den Bürgermeister oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung über die Webseite www.stadtradeln.de muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.
Der Aktionszeitraum, in dem dann alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Das heißt, frühestmöglicher Starttermin ist der 1. Mai, letzter der 10. September. Ab 11. März 2019 bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin können sich Kommunen bundesweit fürs „Stadtradeln“ anmelden.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf in Höhe von 15.000 Euro ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.