Landtag beschließt Änderung zur Berechnung der Müllgebühren
Der Landtag in Schwerin hat gestern eine Gesetzesänderung beschlossen, die für mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren im Land sorgen soll. „Mit der Änderung stellen wir die in vielen Kommunen gängige Praxis degressiver Abfallgebühren auf eine rechtliche Grundlage. Degressiv bedeutet, dass die Gebühr sinkt, je größer die Mülltonne ist. Das ist fair, denn: In großen Müllcontainern wird der Abfall durch die Einfüllenden deutlich weniger verdichtet als in kleinen Tonnen etwa eines Einzelhaushalts. Kein Mieter steigt in einen 1.100-Liter-Container, um die darin nur lose liegenden Abfallbeutel dichter zusammenzupressen. In einer 60-Liter-Tonne im Eigenheim ist das durch ein wenig Drücken von oben aber problemlos möglich“, erklärte der zuständige Minister Christian Pegel und führte weiter aus:
„Wiegeversuche von Abfallentsorgern im Land haben deutlich gezeigt, dass das Gewicht je Liter Abfall in einer Tonne deutlich abnimmt, je größer die Mülltonne ist. Deshalb sollen die Abfallgebührensatzungen dies berücksichtigen können. Das spiegelt auch die wirklich entstehenden Kosten reell wider: Die Müllentsorgung auf den Deponien wird nach Gewicht in Kilo oder Tonnen und nicht nach Volumen, also Liter, abgerechnet. Die Vermeidung von Müll muss also Vermeidung von mehr Tonnen Müll bedeuten. Die Literzahl ist dafür irrelevant.“
Degressive Gebühren nutzten zudem insbesondere den Bewohnern großer Mietwohnungskomplexe etwa in Plattenbaugebieten, die in der Regel über eher kleinere Einkommen verfügen. „Sie sind aber laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald von Ende 2021 derzeit in MV nicht zulässig. Das haben wir nun mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes geändert. Die Landkreise und kreisfreien Städte können jetzt diese Art der Gebührenerhebung weiterhin ohne rechtliche Bedenken in ihren Abfallsatzungen regeln.“
Neben der degressiven sind auch eine progressive und eine lineare Ausgestaltung der Abfallgebühren zulässig: Mit einer linearen Gebühr wird je Liter Behältervolumen unabhängig von der Behältergröße die gleiche Gebühr erhoben. Bei progressivem Gebührenverlauf steigt die Gebühr je Liter mit zunehmender Behältergröße an.
Die Müllgebühren sind von 2022 auf 2023 um 45% angehoben worden. Wir zahlen jetzt für unsere Saisontonne für 60 ltr, 14- tägig statt 69 € in 2022 nun 101 € ab 2023. Womit ist das zu rechtfertigen ?
Remondis hat eine Monopolstellung und nutzt die gnadenlos aus. Das ist Wucher und Herr Pegel und sein Stab sollten das nicht unwidersprochen durchwinken. Die Korrektur der Linearität des Preisanstieges bei den verschiedenen Behältergrössen ist nicht alles!
Wir bitten Sie grundsätzlich um Klärung und Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel und Klaus Thiele
Ich halte diese feinstreifige Auflösung der Müllentsorgung für überflüssig. Eine erneute Ausschreibung der Entsorgungsverträge würde mehr Wettbewerb und Einsparungen bringen. Hat eigentlich jemand die „Wiegeversuche der Abfallentsorger“ überwacht bzw. überprüft? Derartige Schnellschüsse nützen niemandem.
@Bärbel und Klaus Thiele:
Lt. aktueller Abfallgebührensatzung müßten Sie bei 14tägiger Leerung für die 60-ltr.-Mülltonne als Saisonbehälter 45,55€ zahlen, also rund ein Drittel weniger als 2022.
Bitte mal hier nachlesen:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall-M%C3%BCll/Satzung-und-Geb%C3%BChren/
Sollte Ihr Gebührenbescheid fehlerhaft sein, hilft nur ein Widerspruch. Dafür müßten Sie schon selbst aktiv werden.
Im Übrigen macht die Gebühren nicht der Entsorger Remondis, sondern sie werden durch den Kreistag beschlossen. An diesen müßten Sie also Ihre Kritik richten, sofern sie überhaupt berechtigt ist.
Herr Thiele,
wen bitten Sie um Aufklärung? Hier?
Ich halte unsere Müllgebühren für sehr ungerecht.
Ich stelle meine Tonne oft nicht raus weil nichts drin ist.
Eine Abrechnung per Chip nur wenn die Tonne rausgestellt wird halte ich für gerecht.
Hallo Steffi ! In deiner Tonne ist nichts drin ? Wo entsorgst du dann deinen Restmüll ?