„Letzte Generation“: Streit um Besetzungen landet vor dem Oberlandesgericht

27. November 2022

Die sogenannten Umweltaktivisten der „Letzten Generation“ wollen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg, das schon zum zweiten Mal gegen sie entscheiden hatte, nicht hinnehmen. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, haben die Störer Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichtes eingelegt – nun soll das Oberlandesgericht Rostock darüber entscheiden. Das wird wegen der nötigen Fristen wohl erst im Januar 2023 passieren. Die Gruppe, die mit ihren Aktionen bundesweit und auch international gerade sehr polarisiert, hatte illegal Erdölpumpstationen des PCK Schwedt im Kreis Mecklenburgische Seenplatte bei Demmin und bei Strasburg (Vorpommern-Greifswald) besetzt (WsM berichtete). Inzwischen sind die Mitglieder auch mehrfach mit anderen Aktionen aufgefallen, die bei vielen Menschen Kopfschütteln auslösen.

So wurden Gemälde in der Galerie Alte Meister in Dresden oder auch in Potsdam bespritzt oder sich an Kunstwerken festgeklebt. Fast täglich werden in Berlin, trotz der ohnehin manchmal chaotischen Verkehrslage, Stadtautobahnen blockiert. Oder wie zuletzt der Flugverkehr am BER gestoppt, indem die „Aktivisten“  erst den Zaun zerschnitten und sich dann auf den Start- und Landebahnen festklebten. Reisende saßen zwei Stunden und länger fest.

In Rostock wollen die „Aktivisten“ beim OLG erreichen, dass sie die Bilder, die sie bei der Besetzung von Erdölpumpstationen machten, weiter im Internet und überhaupt verwenden dürfen. Das wurde ihnen nämlich bisher am Landgericht Neubrandenburg untersagt – aber sie machen es trotzdem. In zwei Beschlüssen hat das Landgericht inzwischen einmal 1500 Euro und einmal 4500 Euro an Strafgeld verhängt. Das habe bisher anscheinend nicht gewirkt, hieß es.

Das PCK Schwedt, bei dem derzeit Hunderte Beschäftigte um ihre Arbeit bangen, will sich so ein Vorgehen nicht bieten lassen. Es hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der die öffentliche Verwendung der Bilder untersagt wurde, und will diese auch vom OLG bestätigen lassen.

„Wenn jeder meinen würde, er könne, wenn ihm etwas nicht gefällt, eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos“, sagte der Richter in Neubrandenburg. Die Besetzung einer solchen Pump-Anlage sei Hausfriedensbruch und damit eine Straftat. Jeder könne sich für Klimaschutz einsetzen – das befürwortete der Richter sogar –  aber das sollte immer mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen.

Den Beklagten drohen bei weiteren Verstößen gegen die einstweilige Verfügung bis zu 250 000 Euro Strafe oder – falls das nicht gezahlt wird – auch Ersatzhaft.


4 Antworten zu “„Letzte Generation“: Streit um Besetzungen landet vor dem Oberlandesgericht”

  1. Sebastian sagt:

    Die, die auf die Umweltprobleme und die Dringlichkeit hinweisen werden bestraft und die die Politiker schlafen weiter. Toll

  2. Warener Oldie sagt:

    Unter „Hinweise“ verstehe ich etwas anderes. Für mich ist das übelste Nötigung, wenn Familien, die einmal im Jahr Ihren
    wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen wollen, dann Ihren Flug verpassen, und somit von diesen Heuchlern in
    Geiselhaft genommen werden.

  3. Willy sagt:

    Ihre Annahme ist falsch. Sie werden bestraft weil sie Straftaten begangen haben, in mehreren Fällen sogar rettungsdienste behindert.
    Wie würden Sie reagieren, wenn Sie ein Rettungsfahrzeug dringend benötigen, es im Stau steckt weil die Fahrtstrecke von Klima-Kleber (Terroristen wollte ich nicht sagen), blockiert ist?

    Das Grundgesetz kennt nur friedlichen Protest.Art. 8 Abs. 1. Auch solche Leute stehen nicht über dem Gesetz.

  4. Stefan sagt:

    Hallo Sebastian,

    auf die Probleme „hinweisen“ trifft es bei vielen Aktivitäten leider nicht so ganz.
    Ich unterstütze das Engagement und natürlich auch die Botschaft, aber viele Aktionen dieser Gruppierung bewirken leider exakt das Gegenteil bei dem Gros der Menschen und damit erweisen sie der Klima- und Umweltbewegung einen riesen Bärendienst.