Lohnersatz wegen Kita-Schließung: Jetzt Anträge stellen

1. April 2020

Wenn Kita und Schule geschlossen sind und kein Anspruch auf eine Notfallbetreuung besteht, droht erwerbstätigen Sorgeberechtigten ein Verdienstausfall. „Um diese besonderen Härten für betroffene Eltern abzufedern, ist am 30. März eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit. Nach Paragraf 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wird nun eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“. Der Bundesrat hatte dafür „grünes Licht“ gegeben.

Drese: „Für viele Familien gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere berufstätige Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Oft sind alle Bemühungen eine andere Betreuung zu finden erfolglos und ein Elternteil kann nicht zur Arbeit. Deshalb begrüße ich die neue Eltern-Entschädigung sehr.“

Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Antragsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge durch die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet.

Die Elternentschädigung erhalten erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Auch Pflegeeltern und Selbstständige haben einen Anspruch.

Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet.

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de

Alle Informationen inklusive Merkblatt und Antragsformulare sind unter www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung abrufbar.


Eine Antwort zu “Lohnersatz wegen Kita-Schließung: Jetzt Anträge stellen”

  1. Stahl-und Metallbau Kärsten GmbH sagt:

    suche als Arbeitgeber ein Antragsformular
    Lohnersatz wegen Kita-und Schulschließung.