Mehr als sieben Jahre Haft für Todesschüsse – „Nur Verlierer“
Am Ende des Prozesses schüttelte der Sohn des Opfers den Kopf und die Tochter tippte etwas in ihr Handy ein, während Richter Jochen Unterlöhner fast 45 Minute lang das Urteil begründete. Sieben Jahre und acht Monate Haft verhängte das Landgericht Neubrandenburg gegen den 80-jährigen Siegfried B. aus Waren an der Müritz wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Fast soviel, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Der frühere Elektriker hatte zugegeben, eine 67 Jahre alte Anwältin am 1. Februar 2018 in ihrer Kanzlei in der Mauerstraße in Waren getötet zu haben. Der Fall hatte weit über die Müritzregion für Schlagzeilen und tagelang für Aufregung in Waren gesorgt.
„Es ist ein hochdramatischer und äußerst tragischer Fall, in dem es nur Verlierer gibt“, fasste Staatsanwalt Andreas Gentz es schon in seinem Plädoyer treffend zusammen. Dem schlimmen Vorfall ging eine sehr lange Auseinandersetzung um Geld voraus, in der der Ehemann des Opfers ein unrühmliche Rolle spielte. Dieser damalige Ehemann kann aber nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Er sei seit Jahren dement und lebe in einem Pflegeheim, hieß es von der Nebenklage. Zum Prozess kam der Mann auch nicht mehr.
„Der Angeklagte hat 15 Jahre versucht an sein Geld zu kommen, er ist immer gegen eine Wand gelaufen“, meinte Richter Unterlöhner dazu.
Die Männer kannte sich aus der DDR-Zeit, begegneten sich in den 1990er Jahren dann wieder. Der Ehemann der Anwältin – in der DDR als Leiter bei einem Großhandel tätig – wollte groß ins Handelsgeschäft mit Osteuropa einsteigen. Er gründete eine West-Ost-Handels GmbH. Um eine „Zweikomponenten-Spritzmaschine“ aus Weißrussland zu importieren, borgte er sich bei Siegfried B. 130 000 D-Mark. Später gab es weitere geliehene Summen, am Ende 2003 fast 100 000 Euro. Wo das Geld blieb, weiß keiner.
„Ich hatte mein Leben lang viel Geld gespart und wollte mir eigentlich endlich ein Haus bauen“, hatte der allein lebende 80-Jährige erklärt. Doch weder der Geldleiher, noch seine Frau – die Anwältin – zahlten je etwas zurück, auch nicht als es 2014 ein Gerichtsurteil über die Schulden gab oder die Kinder zusammenlegen wollten.
„Ich hatte schon Depressionen“, erläuterte Siegfried B., der zu 70 Prozent behindert ist. „Die Zerschlagung des Haustraumes wurde zum ungelösten Lebensthema“, nannte es der Richter.
Im Gegensatz dazu wollen die Kinder der Getöteten Siegfried B. diese Hauspläne als Ursache für die Tat aber nicht „abnehmen“. Er habe die Tat vom 1. Februar länger bereits geplant gehabt, sind sie überzeugt. Deshalb fordert ihr Anwalt am Ende auch eine Verurteilung wegen „Mordes aus niederen Beweggründen.“ Das wäre dann doch lebenslänglich, aber damit kam er nicht durch.
Beim Tatablauf für den 1. Februar sind alle Prozessbeteiligten auf die Schilderung des Schützen angewiesen, legen diese Angaben aber unterschiedlich aus. Der Rentner hatte sich schon vorher eine halbautomatische Pistole illegal in Tschechien beschafft. Mit 13 Schuss Munition ging er zu der Kanzlei. Diese Art der Vorbereitung nannte der Richter „planvoll“. Und bei den Schüssen auf die Juristin sprach Unterlöhner sogar von „einer hinrichtungsähnliche Vorgehensweise.“ Man könne dem Senior trotzdem einen Mord nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen.
Der 80-Jährige hatte in seinem Geständnis von Streit und einer Drohung der Anwältin berichtet. Sie habe ihn ein „geldgieriges Scheusal“ genannt und von „Verjährung“ gesprochen. Das könnte den „affektiven Impuls“ zu schießen bei Siegfried B. ausgelöst haben, meinte der Richter. Nun sei doch alles egal. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Senior zudem als „vermindert steuerungsfähig“ eingestuft.
Nach der Bluttat bewahrte der Schütze einen recht kühlen Kopf, flüchtete zu Fuß und dann per Bus. Die Pistole wurde in eine Tüte gewickelt und versteckt, Siegfried B. ging auch noch einkaufen. Schon am Abend kam aber die Polizei und nahm ihn mit. In seiner Wohnung wurden zudem rund 200 000 Euro gefunden.
Das ganze Geld nutzt dem Rentner nun wenig. Er wird weiter in Haft bleiben, legte die Kammer fest, die sein Geständnis glaubhaft und schlüssig nannte. Ob das Urteil rechtskräftig wird, steht erst in einer Woche fest.
Eine Einigung bei Geldforderungen – rund 100 000 Euro Schulden als Haushypothek auf der einen Seite, die Forderungen von rund 20 000 Euro Schmerzensgeld, Beerdigungs- und Rechtshilfekosten der Hinterbliebenen auf der anderen Seite – kam nicht zustande. Das Gericht legte nur fest, dass Siegfried B. den beiden Kindern etwa 16 000 Euro zahlen soll.
Das inzwischen leere Haus in einem Dorf an der Müritz soll so schnell wie möglich verkauft werden, betonten die Kinder. Der Verteidiger behielt sich vor, doch noch die Zwangsversteigerung einzuleiten. Er hatte den Kindern angeboten, auf 50 000 Euro der Hypothek zu verzichten, um den Fall jetzt auch ganz zu beenden. Das lehnten die Hinterbliebenen ab.
Sie wollten den Fall zwar auch endgültig abschließen, aber die Schulden ihres vom Opfer geschiedenen Vaters sollten nicht mit ihren eigenen Aufwendungen vermischt werden. Ob die Beratung der Anwälte in dieser Hinsicht die richtige war, wird die Zukunft erst zeigen. „Sie haben zwei Kindern ihre Mutter und sieben Enkeln ihre Oma genommen“, erklärte der Sohn tief bewegt zum Abschluss am Gericht.
Das ist ein guter, ausgewogener Bericht. Im „Nordmagazin“ des NDR-Fernsehens wurde die Sache auch noch einmal ausführlich geschildert, wobei auch der sehr erfahrene Strafverteidiger, Matthias B. Koch“ aus Bremen zu Wort kam. So einen Anwalt sollte man sich merken!
Auch „Der Spiegel“ berichtete. Im „Nordkurier“ wurde dieser Verhandlungstag mit dem Urteil dagegen nur kurz nachrichtlich abgehandelt und dies bei einem Fall, der bundesweit Aufsehen erregt hatte. Als die These vom „Mordprozess“ nicht zu halten war, erlahmte in der Redaktion wohl das Interesse.
Daher ist man als Leser des „wir-sind-mueritzer.de“ besser dran und gut informiert.
Das jetzt gefällte Strafmaß ist absolut zweitrangig. Entscheidend ist nur das Wechselspiel zwischen Ursache / Wirkung und Endergebnis.
Das Ganze wäre mit pünktlicher vollständiger Rückzahlung nicht passiert, soviel muss klar sein.
Wer also wessen Lebenssituation ausgenutzt hat und wessen Lebenssituation nunmehr dauerhaft Schaden genommen hat, steht wohl außer Frage.
Tragisch ist dabei jedoch die unrühmliche untätige Rolle des Rechtsstaates und deren unerfülltes Urteil ohne tatsächlich greifbares Ergebnis für den nunmehr Verurteilten zum Zeitpunkt des Wiederbegehren seines Geldes. Gibt es eine Mitschuld der verantwortlichen Rechtssprechung in 2014 ? Auch hier die Feststellung: Das Ganze wäre mit pünktlicher vollständiger Rückzahlung nicht passiert, soviel muss auch hier klar sein.
Recht haben und Recht bekommen ist eben doch ein Unterschied. Es ist eben nicht alles gerecht was die Rechtssprechung von sich gibt. Ein Urteil in 2014 ohne Auflagen? Kein Wunder, das das eskalieren musste. Niemand würde das kalt lassen! Es hat sich aber auch Niemand darum gekümmert, das der wohlgesonnene Geldverleiher auch tatsächlich sein Geld wiederbekommt. Hierbei müsste das Gericht und die Verteidiger in die Pflicht genommen werden, derartige Urteile mit Forderungen an Bedingungen zu knüpfen. Mitverantwortung durch Untätigkeit? Das von diesen seit über 20 Jahren schwelenden Brand Niemand etwas wusste halte ich für unglaubwürdig. Es werden alle gehofft haben, das sich das Problem von allein lösen würde. Eventuell im Zuge des vorzeitigen Ablebens des Gläubigers.