Mehr Kinderkrankentage für Eltern ab 2024

21. Dezember 2023

Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen.  Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern.

Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Kutzbach begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Frauen stellen dreimal häufiger Antrag auf Kinderkrankengeld

In Mecklenburg-Vorpommern wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind landesweit von Barmer-Versicherten rund 37.000 beziehungsweise 41.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 23.500 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, so Henning Kutzbach. Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, bestätige sich in Mecklenburg-Vorpommern der bundesweite Trend. Frauen würden die Leistung etwa dreimal häufiger beantragen als Männer. So kamen von den bisher gestellten Anträgen in Mecklenburg-Vorpommern 17.000 von Frauen und 6.500 von Männern.


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