Mit Anhängern Marke Eigenbau auf der Bundesstraße

31. Mai 2023

Gestern Vormittag ist Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung auf der B96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz eine langsam fahrende Kolonne aufgefallen. Grund waren zwei langsam fahrende landwirtschaftliche Maschinen. Schnell erkannten die Polizisten, dass die mitgeführten Anhänger nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind und entschlossen sich zu einer Kontrolle.

An der Abfahrt nach Hohenzieritz haben die Beamten beide landwirtschaftlichen Fahrzeuge samt Anhänger angehalten und kontrolliert. Die beiden 55- und 56-jährigen Fahrzeugführer arbeiten für eine Agrargesellschaft in der Region. Sie wollten mit den Fahrzeuggespannen auf eine ca. 40 Kilometer entfernte Ackerfläche fahren.

Die Beamten haben im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass es sich bei beiden Anhängern um einen Eigenbau aus DDR-Zeiten handelt. Es fehlten jegliche Voraussetzungen für die sichere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr: Beleuchtung, Geschwindigkeitsschilder, TÜV, amtliche Kennzeichen, FIN, Fabrikschilder, Fahrzeugpapiere, Zulassung etc. Die Beamten haben die Weiterfahrt für beide Anhänger untersagt. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.


7 Antworten zu “Mit Anhängern Marke Eigenbau auf der Bundesstraße”

  1. Hoffmann Achim sagt:

    bei uns laufen sehr viele selbstgebaute Anhänger ohne fin und betriebserlaubnis rum wrnn die alle aus dem Verkehr gezogen würden

  2. ... sagt:

    Beleuchtung ja muss sein aber fin und HU usw. ohne Sinn weil bis 25kmh braucht man keine HU…
    und man würde für so ein Anhänger garantieren keine fin bekommen

  3. Ulrich Franke sagt:

    es ist interessant.. der Landwirt macht seine eigenen Gesetze nicht nur auf dem Acker sondern auch auf der Straße… jeder weiß dass seine öffentliche Straße eine öffentliche Straße ist und es verkehrsregeln gelten.

  4. G.menthe sagt:

    Mein Vater hatte bis Mitte der 90ger einen 40 ha Betrieb in dem sogenannte Eigenbau Anhänger eingesetzt wurden. Zwei Zweiachser und ein Einachser ohne Zulassung. Ferner wurden zwei mit Einachser mit Wasserfässern für das Vieh auf der Weide eingesetzt .
    Beleuchtung und 25kmh Schild so wir der Einsatz solcher Eigenbauten waren damals selbstverständlich.
    Heute hingegen werden Landwirte von unaufgeklärten Besserwissern drangsalirt und beleidigt . Jeden Tag machen über zehn Betriebe dicht weil sie die finanzielle Kurve nicht mehr kriegen oder von Gesetzen und Verordnungen erdrückt werden.

  5. thomas franz sagt:

    Hallo Ulrich
    ja es gibt Regeln und Gesetze für zugelassene und zulassungsfreie Anhänger.
    wichtig hierbei ,für welchen Typ gilt was und womit wird gezogen.
    selbst bauen darf JEDER und der tüv entscheidet über Zulassungfähigkeit.
    nicht nur einfach aufregen ,auch gelegentlich mal nachlesen.
    gilt auch für Fahrzeugführer.
    hinter einem 4/6/8 ton Trecker,sind ungebremste Eigenbauten bis 750kg mit Typgeprüften Zugvorrichtungen und Achsen , sowie intakten Reifen und WICHTIG: korrekte Beleuchtung,kein Problem.
    grüsse

  6. Wade hade dudeda sagt:

    Nagel neuer Fendt davor aber keinen Anhänger leisten können typisch Bauern immer am herum heulen mein Lob an die Polizisten

  7. G.w. sagt:

    der Betriebsleiter, die Fahrt angewiesen hat sollte auf seine Tauglichkeit geprüft werden. wird er im Ermittlungsverfahren auch werden! Die angestellten Fahrer tun mir leid.