MV: Betreuungsverhältnis in Kitas soll verbessert werden

21. August 2023

In Mecklenburg-Vorpommern soll sich das Betreuungsverhältnis in den Kindertageseinrichtungen verbessern. Die Landesregierung unternimmt weitere Schritte, um das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. Geplant ist, dass von September 2024 an eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. 

„Mit diesem Gesetz verbessern wir das Betreuungsangebot, die Personalsituation sowie die Arbeitsbedingungen der Erzieher. Eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern entspricht. Die Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren lag 2022 bei 95,6 Prozent. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter und stellen eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Altersgruppe sicher. Wir wissen aber auch, dass die Gruppen in den Einrichtungen bei uns groß sind. Mit dem Gesetzentwurf planen wir eine echte Qualitätsverbesserung in den Kitas. Sie ist ein finanzieller Kraftakt“, betonte Oldenburg.

Nach Berechnungen der Landesregierung entstehen allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Jahr 2024 Haushaltsausgaben in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Im Jahr 2025 geht die Landesregierung von Ausgaben in Höhe von 11,2 Millionen Euro für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:15 auf 1:14 aus.  

Auf gut ausgebildetes Personaö angewiesen

„Pädagogisches Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen, sind weitere wichtige Ziele, die wir mit diesem Gesetzentwurf verfolgen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg. „Um das breite Betreuungsangebot zu halten und den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 erfüllen zu können, sind wir weiterhin auf gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege angewiesen“, so die Ministerin.  

Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG sieht weiter vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.  

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung des Katalogs der pädagogischen Fachkräfte vor, macht die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiver und stärkt die Elternräte. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.  

Der Gesetzentwurf für die Vierte Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres im Landtag in Erster Lesung debattiert werden. 


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