MV: Regelungen für den Schulbetrieb im Januar

6. Januar 2021

In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schüler gilt das Distanzlernen.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet.
Außerdem gibt es zusätzliche Hygienemaßnahmen.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Appell an die Eltern

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Masken auch im Unterricht

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.

Lehrer können sich testen lassen

Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.

In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“


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