
Um die auskunftspflichtigen Haushalte festzustellen und Interviews durchzuführen, setzt das Statistische Amt in einigen Regionen Erhebungsbeauftragte ein. Diese weisen sich mit einem Ausweis des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern aus.
Haushalte, die die Fragen lieber selbst beantworten möchten, erhalten in einem nächsten Schritt Post vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern. Enthalten sind darin Informationen zum Mikrozensus und die Zugangsdaten für die Abgabe der Online-Meldung. Alternativ können die angeschriebenen Auskunftspflichtigen die Fragen auch telefonisch oder schriftlich per Papierfragebogen beantworten.
Der Mikrozensus wird seit 1957 durchgeführt und ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Hierbei werden jedes Jahr rund ein Prozent der Bevölkerung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach § 13 Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden nach Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Weiterführende Informationen zum Thema Mikrozensus auf https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Privathaushalte-&-Familien/.







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