
Die zuständige Kammer am Landgericht Neubrandenburg unter Führung von Richterin Daniela Lieschke hatte den 40-jährigen Malchiner und seinen 18 Jahre alten Sohn vor einer Woche zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Vater wurde des „Totschlags im minderschweren Fall“ und „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ für schuldig befunden, der Sohn des „versuchten Mordes“.
Damit war das Gericht allerdings weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Deren Vertreter hatte, unter Auschluss der Öffentlichkeit, ebenfalls wegen Totschlags neuneinhalb Jahre Haft für den Vater sowie neun Jahre Haft für den 18-Jährigen gefordert. Der Sohn hatte vor Gericht gestanden, dass beide Ende Juni 2019 bei einer Grillfeier mit viel Alkohol einen Nachbarn in Malchin getötet hatten. Der wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestrafte Vater schwieg.
Das Opfer, ein 61-Jähriger aus dem Wohnhaus, hatte sich mehrfach über „die Gören“ beschwert, die großen Krach machten. Der 40-jährige Vater soll andere Gäste, die dem „Nörgler“ schon eher „einen Scheitel ziehen“ wollten, anfangs noch beruhigt haben. Später habe er den Sohn hinauf zu dem Mann geschickt, um diesen zu der Feier einzuladen.

Der 40-jährige Malchiner soll damals „alkoholisch vollkommen enthemmt“ gewesen sein, später auch noch mindestens ein Auto demoliert und die Polizisten mit einer Schaufel und einem Fleischerbeil bedroht haben. Erst Warnschüsse hatten den Mann stoppen können. Sein Verteidiger hatte eine geringere Freiheitsstrafe für den 40-Jährigen verlangt. Er soll auch eine Entzugstherapie machen. Auch der Verteidiger des Sohnes hat Rechtsmittel eingelegt.
Er hatte für den 18-Jährigen sogar Freispruch gefordert. Nach seiner Auffassung habe der nicht vorbestrafte Sohn angeblich unter dem psychischem Druck des Vaters gehandelt. Alle Seiten wollen nun die Urteilsbegründung abwarten, dann wird entschieden, ob die Revision aufrechterhalten wird. Danach würde der BGH entscheiden – allerdings dauert das in der Regel mindestens ein Jahr. Vorerst bleiben die Verurteilten in Haft.
Fotos: Felix Gadewolz







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