Nachbarn aus Lärz schwer misshandelt – Geschädigter zeigt in Video den „Todesbunker“

17. November 2021

Im sogenannten Selbstjustiz-Fall von  Lärz hat das Landgericht Neubrandenburg jetzt die Verteidiger der vier Angeklagten überrascht. Bei der letzten Verhandlung wurde ein Video abgespielt, das an den sogenannten Weißen Häusern bei Wesenberg aufgenommen wurde. Auf den beklemmenden Bildern schilderte der Geschädigte, wie ihn die Gruppe am 28. Februar 2021 auf dem kampfmittelverseuchten Gelände misshandelt und dann schwer verletzt in den dunklen Bunker des einen Turmes gestoßen hatte. Das Video war den Anwälten noch nicht bekannt.

Die Weißen Häuser stammen aus der NS-Zeit. Sie erinnern an die NS-Bunker an der Nordsee und am Atlantik, die so stabil waren, dass sie auch Beschuss widerstanden. Nach Ansicht von Historikern wurde auf dem Gelände bei Wesenberg, das früher zur Erprobungsstelle Rechlin gehörte, mit Bomben und Sprengstoff die Widerstandskraft solcher Stahlbetonbauten getestet.

Doch Geschichtsinteresse hatte die Angeklagten damals bestimmt nicht hergeführt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 26-jährigen Frau und ihren drei Bekannten versuchten Mord und Freiheitsberaubung vor ((WsM berichtete).

Da die Angeklagten bisher schweigen, sollen Zeugen bisher mehr Klarheit in das Geschehen bringen. So berichtete eine Nachbarin davon, wie sie die Angeklagte und deren Ex-Partner damals „vor dem Block“ traf. Der 47-Jährige habe gesagt:  „Das können wir nicht machen“, was sie auf den Vorfall mit dem Geschädigten bezog. Vorher habe die jetzige Angeklagte ihr damals in ihrer Wohnung erklärt, „dass es mal ein bisschen laut werden kann.“ Damit sei wohl die Misshandlung des Geschädigten gemeint gewesen.

Die Täter hatten dem Mann in dessen Wohnung an dem Sonntag mit einem Cuttermesser die Haare gekürzt, ihn geschlagen, in eine Wanne gesetzt und ihm Zeichen wie Tätowierungen in die Haut geritzt. Danach sollen sie mit ihm in den Wald zu den Bunkern gefahren sein. Von dem Geschehen haben später auch Verwandte der Angeklagten mitbekommen. Sie soll davon erzählt haben, dass man sich an dem Mann schadlos halten wollte. Er soll auf einen sexuellen Missbrauch des Jungen der 26-Jährigen aus gewesen sein. Belegen konnte das aber niemand.

Vor Gericht konnte sich niemand daran erinnern. Oder wollte nicht. Eine Cousine berichtete nur, dass die Angeklagte soviel geweint habe, weil ihr neuer Freund verhaftet worden war, Obwohl „er unschuldig war.“ Warum unschuldig, fragte die Richterin? , Dazu wolle sie nichts sagen, denn darüber hätte sie mit der weinenden Cousine nicht gesprochen. Bei der Polizei soll das aber anders geklungen haben, steht in den Papieren. Da habe die Angeklagte noch gesagt, dass der Geschädigte wohl viel Glück gehabt hatte, denn man hätte nicht damit gerechnet, dass er wieder freikomme.

Gegen die Cousine und deren Mutter, die sogar einen anonymen Brief an Behörden mit Tatdetails verfasst haben soll, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Falschaussage. Die Angeklagten schweigen weiter zu dem Fall.


Kommentare sind geschlossen.