
Weil zu einer modernen zeitgemäßen Familienpolitik auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe zählen, wurde der Kreis der Empfänger dieser freiwilligen Leistung des Landes ab dem Jahr 2017 um Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, erweitert.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des Eigenanteils. Der restliche Betrag muss durch die Paare aufgebracht werden.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung war bisher, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vorgenommen wird. „Ab dem 1. Januar 2022 ist die zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen auch in Kinderwunschzentren unserer angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich“, informiert Ministerin Drese über eine neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen.
Paare aus Mecklenburg-Vorpommern haben damit eine erweiterte Wahlmöglichkeit für den Ort ihrer Kinderwunschbehandlung. Anträge können nach wie vor beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf den Seiten des LAGuS (https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/) bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei Kinderwunschbehandlungen zu finden.







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