Noch immer kein Urteil im Prozess um den erschossenen Hund

30. März 2016

„Wenn uns nur jemand wegen der Hunde Bescheid gesagt hätte, wir hätten das abgestellt“, erläutert Alexander Kosin aus Alt Schloen heute am Amtsgericht in Waren. Aber mit seiner Familie habe niemand von den Jägern vorher gesprochen, beklagt der Betreiber des Bauernhofes, der vor neun Monaten seinen Bärenhund verlor.
Das Tier hatte ein Jäger aus dem benachbarten Groß Plasten im Juni 2015 erschossen, weil der Hund angeblich mit einem zweiten Tier im Maisfeld gewildert hatte. Der 60-Jährige stand heute am zweiten Prozesstag wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht.

Kosin hatte ihn angezeigt. Ein Urteil fiel aber auch heute noch nicht: Das Gerichts vertagte sich auf den Nachmittag des 5. April.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceKosin hatte zuvor den zweiten Verhandlungstag miterlebt. Dabei wurden die drei Jagdpächter als Zeugen gehört, die ihr Jagdrevier an mehrere „Jagdbegehungsschein-Inhaber“ unterverpachtet haben. In den entsprechenden Scheinen wurde extra vermerkt, dass die Inhaber auch wildernde Katzen und Hunde schießen dürfen.
„Die Jagdgemeinschaft wollte das so“, sagte einer der Pächter. So etwas könnten Pächtergemeinschaften auch beschließen, das sei im Einklang mit dem Bundesjagdgesetz, befand der Anwalt des Jägers Markus Astfalck. Das Landesjagdgesetz sei etwas unklarer in dem Punkt.

Das wiederum veranlasste Richter Manfred Thiemontz zum erneuten Versuch, das Verfahren gegen eine Geldauflage zu Gunsten eines Naturschutzzweckes einzustellen. „Eine vorzeitige Beendigung wäre möglich, da es sich um einen ‚Verbotsirrtum‘ handeln könnte“, sagte Thiemontz. Dabei geht es darum, dass ein Täter im konkreten Fall nicht bewusst ist, dass er aus Unrecht heraus handelt. Dafür sprach sich auch Verteidiger Astfalck aus und brachte eine Summe von rund 500 Euro ins Spiel. „Über konkreten Schadensersatz wäre dann in einem zivilrechtlichen Verfahren zu entscheiden“, sagte Astfalck.

Aber es kam nicht dazu: Staatsanwältin Sabine Wiggers-Berenbrink stimmte einer Einstellung des Verfahrens zunächst nicht zu. So müssen sich alle Beteiligten am 5. April wieder vor Gericht treffen.
Der betroffene Hundebesitzer Kosin will weiter eine Verurteilung für den Jäger. Für ihn sei auch tierschutzrechtlich nicht vertretbar, dass der Jäger seinen Hund nach dessen Tod nicht vergraben, sondern ihn nur vom Feld an ein Wasserloch gezogen habe. Dort blieb das tote Tier liegen, bis der Besitzer ihn durch Zufall kurz nach dem Vorfall fand.

Der Jäger hatte erklärt, er hatte keinen Spaten an dem heißen Tag dabei gehabt und das Tier extra in den Schatten gezogen, damit sich keine Krähen daran zu schaffen machen. Der Hund sei vorher hinter Hasen hinerhergelaufen und habe ein Stück eines toten Rehs im Maul gehabt.
Vor einem Vergraben habe er ohnehin erst mit dem Hundebesitzer sprechen wollen. Die anderen Jagdpächter erklärten vor Gericht außerdem, dass es in der Region Alt Schloen über Monate hinweg schon Probleme mit wildernden Hunden gegeben habe. Die dürfte es jetzt nicht mehr geben: Der Bauernhofbesitzer hat wieder zwei Hunde, aber diese müssen jetzt in Zwingern leben.


4 Antworten zu “Noch immer kein Urteil im Prozess um den erschossenen Hund”

  1. Tanni sagt:

    Kann ja wohl nicht wahr sein, so ein Theater wegen dieser Sache. Mit so etwas beschäftigt sich das Gericht und wichtige Dinge werden jahrelang verschleppt!
    Nicht dass ich den Besitzer des Hundes nicht bedauere, aber er hat seine Hunde einzusperren, damit sie nicht wildern! Ich stamme auch aus einer Jägerfamilie, da war es schon immer gang und gäbe , dass wildernde Hunde erschossen werden durften!

    • nancy sagt:

      „Das war schon immer so“ was für ne Phrase! Früher wurden auch Hexen verbrannt und es wurde auf plumpsklos gekotet. War auch schon immer so….ist aber nicht mehr so! Weil sich ein grosser Teil der Menschheit weiterentwickelt. Und das ist gut so!

  2. Tanni sagt:

    Wo bleibt bei Herrn Kosin denn das Tierschutzrecht, wenn seine Hunde die Wildtiere anfallen, zerbeissen und diese evtl. elendig verenden?

  3. Antje Schröder sagt:

    @ Tanni, Herr Kosin sein Hund hat nie gewildert, ich glaube Sie verwechseln da was. Sie haben wohl zuviel ins Märchenbuch geschaut. Der Mensch richtet mehr Schaden im Wald und an den Tieren an, als der Hund. Wieviele Tiere verenden durch den Jäger, wenn er Tiere anschießt und sein Hund sie nicht aufspürt. Was sich heute jagen nennt, ist meistens sinnloses töten von Wild, die Gier nach Trophäen. Das hat nix mehr mit Hege und Pflege zu tun. Sollte ein Jäger meinem Hund was zu Leide tun, dann hat er ein Problem und zwar ein großes. Sie stammen aus einer Jägerfamilie?, na ja…