Olijnyk erreicht Berufungsverhandlung: Gericht will Zeugen hören

8. Januar 2019

Es ist wohl ein erster Etappensieg, aber noch keine endgültige Entscheidung: Das Oberlandesgericht Rostock wird am 30. Januar Schauplatz einer neuen Verhandlung in Sachen AWO Müritz/Olijnyk.

An dem Mittwoch findet ab 14 Uhr eine Berufungsverhandlung in Sachen Ex-Müritz-Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk gegen den AWO-Kreisverband Müritz statt, wie „Wir sind Müritzer“ in Rostock erfuhr.

In dem Verfahren, das 2016 mit der Entlassung Olijnyks an der Müritz begann, geht es um mehrere Hunderttausend Euro an gegenseitigen Rückforderungen (WsM berichtete).

Der Unterschied zu dem Prozess am Landgericht Neubrandenburg, bei dem Olijnyk 2017 ja verloren hatte, ist, dass diesmal auch mehrere Zeugen eingeladen wurden. Dazu gehört auch der in der Region bekannte frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Bürgermeister Warens, Götz-Peter Lohmann. Lohmann war damals Kreisvervorstandsvorsitzender und soll selbst ebenfalls profitiert haben.

Das Oberlandesgericht will in der nächsten Instanz noch einmal ausführlich prüfen, wie die Sach- und Rechtslage damals war. Experten erwarten auch, dass es nochmal eine Aufforderung zu einer Einigung zu einem Vergleich beider Seiten geben wird.

Das es aber wirklich zum Vergleich kommt, halten viele Müritzer für ausgeschlossen. Erst nach dieser Berufungsverhandlung soll es eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung Olijnyks damals geben – vermutlich nicht am gleichen Tag. Damit würde auch darüber entschieden, wer wem letztendlich wie viel Geld zurückzahlen muss.

Der geschasste AWO-Geschäftsführer hatte gegen die Entlassung damals geklagt und verlangte trotz seines enorm hohen Gehaltes – 150 000 Euro im Jahr plus „Tantiemen“ – noch mehrere hunderttausend Euro an Entschädigung vom Kreisverband. Das Landgericht Neubrandenburg wies die Klage allerdings 2017 ab, da die entsprechenden Vereinbarungen nicht die nötigen zwei Unterschriften getragen haben sollen, und verurteilte den Ex-Manager zur Rückzahlung von 390 000 Euro an zuviel gezahltem Gehalt.

Auf Zeugen wurde damals verzichtet. Sein Anwalt Peter-Michael Diestel hält das für „falsch“ und legte beim Oberlandesgericht in Rostock Berufung ein. Von der Entscheidung in Rostock könnte auch abhängen, ob die AWO auch noch Geld von Lohmann zurückfordern sollte.


3 Antworten zu “Olijnyk erreicht Berufungsverhandlung: Gericht will Zeugen hören”

  1. Eckhard Kloth sagt:

    Wie heißt es doch so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Warten wir mal ab, was der alte Knabe für den P.O. noch bereit hält. Manchmal braucht die Gerechtigkeit einen langen Atem. Möge sie in diesem Fall der richtigen Seite zuteil werden. Und dass ist für mich gewiss nicht dieser P.O.

    • Mario sagt:

      Nun ja – es geht in dieser Verhandlung rein um die arbeitsrechtliche Seite. Zum einen gehts darum, ob der Vertrag mit Herrn O. rechtsgültig geschlossen wurde und zum anderen, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
      Und es geht um viel – die AWO könnte eine Urteil pro Herrn O. vor eine riesige Herausforderung stellen. Wie der Presse in den letzten Monaten zu entnehmen war, läuft gerade eine Sanierung. Da würde die geforderte Abfindung von Herrn O. zur Unzeit kommen.
      Für mich stellt sich die Frage, was Herr Lohmann zur Wahrheitsfindung beitragen wird. Schließlich könnte er in die Verlegenheit kommen und sich selbst belasten. Oder er macht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Egal wie – ich hoffe inständig, dass es ein Urteil pro AWO geben wird. Sonst wird es düster am Horizont…

  2. Bootsmann sagt:

    An der Ladung kommt ein Zeuge wohl kaum vorbei. Aber bevor man sich selbst reinreitet, hält man dann lieber den Mund. Für diesen Prozess sehe ich da ziemlich Schwarz: Ein Haufen stummer Zeugen!