Polizei: Vorsicht vor Betrug mit Pfändungsschreiben

29. September 2022

Ein 66-jähriger Mann aus Mecklenburg-Vorpommern ist auf eine vermeintliche Anruferin einer Verbraucherzentrale hereingefallen. Die Frau, die sich als Dr. Richter vorgestellt hat, gab an, dass für den Bruder des Mannes ein offener Pfändungsbescheid bestehe. Da der Mann das derzeit nicht für seinen Bruder nachprüfen kann, glaubte er der Frau. Der Mann hat bei dieser Aktion in mehreren Schritten etwa 17.400 Euro auf verschiedene deutsche Konten überwiesen. Mit der Zeit und nach mehreren Telefonaten mit den Betrügern, die sich über mehrere Tage erstreckten, wurde der 66-Jährige stutzig, hat die richtige Verbraucherzentrale angerufen und sich nach der Echtheit der Forderungen erkundigt. So fiel ihm der Betrug schließlich auf. Die Kripo ermittelt.

Letztlich hat das Betrugsopfer zum Schluss genau richtig gehandelt, indem er die echte Verbraucherzentrale angerufen hat. Das empfiehlt die Polizei grundsätzlich in Fällen, in denen man mit Geldforderungen von Organisationen oder Behörden kontaktiert wird. Zudem würden Institutionen wie die Verbraucherschutzzentrale nicht telefonisch Geld eintreiben. Doch selbst wenn schriftliche Forderungen eingehen, rät die Polizei zu Wachsamkeit, Kontrollanrufen und im Zweifel sollte die Polizei zu Rate gezogen werden.

Zudem gibt es vor allem im Bereich Ribnitz-Damgarten aktuell etliche Betrugsanrufe mit der „Schockanruf“-Methode. Dabei geben Betrüger vor, dass Kinder oder sonstige nahe Angehörige angeblich einen schlimmen Verkehrsunfall verursacht hätten und die Angerufenen nun die Angehörigen auf Kaution freikaufen könnten. Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen die Betrüger aktuell erfolgreich waren.

Auch in diesen Fällen warnt die Polizei eindringlich davor, auf Forderungen solcher Anrufe einzugehen. Es sollte unbedingt der Angehörige direkt kontaktiert werden unter der gewöhnlichen Rufnummer. So lassen sich schnell solche Betrügereien aufklären.


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