Präsenzpflicht in der Schule wird ab Mittwoch aufgehoben

15. Dezember 2020

In Mecklenburg-Vorpommern ändern sich wegen der stark gestiegenen Zahl an Corona-Infektionen die Regelungen für den Schulbetrieb. Die Landesregierung setzt damit den Bund-Länder-Beschluss um. Ab Mittwoch, 16. Dezember, ist für alle Schüler die Präsenzpflicht aufgehoben.  „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ab Mittwoch erhalten alle Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.
Die Regelungen für den Schulbetrieb ab morgen im Überblick:

Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, 16. Dezember grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.


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