
Der Hauptangeklagte aus Malchow soll über eine Internet-Plattform Kontakt zu Müttern in Sachsen aufgenommen haben. Dabei habe er das Ziel verfolgt, sich den Alleinerziehenden zu nähern und an deren Töchtern sexuell zu vergehen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Am ersten Prozesstag war aber nur die Anklage verlesen worden. Dem einschlägig vorbestraften Angeklagten werden insgesamt zehn Taten vorgeworfen, bei denen drei Mädchen im Alter von einem, vier und sieben Jahren die Opfer waren.
Das Warener Amtsgericht hatte den 34-Jährigen im September 2018 wegen eines anderen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt. Er blieb aber frei, weil er Rechtsmittel einlegen ließ.
Im September und im Oktober soll er dann die ein und vier Jahre alten Kinder der mitangeklagten Frau aus Dresden bei gemeinsamen Reisen im Ausland missbraucht haben. Der Mann war danach Ende Oktober in einer Wohnung in Malchow gefasst worden. Der Prozess ist noch bis Ende Mai terminiert. In die Verhandlung könnte auch das Haft-Urteil aus Waren einfließen.
Für den 34-Jährigen geht es auch darum, ob er generell eine Gefährdung darstellt und dauerhaft eingesperrt bleibt. Daher soll auch frühestens Ende Mai ein Urteil fallen. Diese Verkündungen sind in der Regel meist öffentlich.
Foto: Nonstopnews Müritz







Neueste Kommentare