Prozess um Kindesmissbrauch: Urteil frühestens am 28. August

28. Juni 2023

Der Prozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Kargow wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs am Landgericht Neubrandenburg, der heute eigentlich beendet werden sollte, verzögert sich um mehrere Wochen. Da die Zeugenanhörungen deutlich länger dauerten als geplant, müssen die Gutachter nun erst die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihre Glaubwürdigkeitsgutachten einarbeiten. Somit konnten diese Gutachten, die traditionell die Beweisaufnahme abschließen, doch noch nicht am Mittwoch gehört und diskutiert werden. Das soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, spätestens am 28. August, wie ein Gerichtssprecher gegenüber „Wir sind Müritzer“ sagte.

Dazu müssen auch die wichtigsten Vertreter im Prozess – also Gutachter, Nebenkläger, beide Verteidiger und natürlich die Kammer – möglichst komplett dabei sein. So etwas ist in der Urlaubszeit schwierig.

Deshalb hat die Kammer nun bis Ende August einige weitere, kleinere Termine – im Juristendeutsch Schiebetermine genannt – hinter verschlossenen Türen vereinbart. Dabei werden meist Akten ins Verfahren eingebracht. Denn das Gericht muss einen Prozess  innerhalb von etwa drei Wochen fortsetzen, sonst droht ein Abbruch und Neustart.

Nun sollen die psychologischen Gutachten wohl am 28. August eingebracht werden, danach wären erst die fünf Plädoyers aller Seiten möglich.  Erst die Urteilsverkündung soll dann wieder öffentlich sein. 

In den vergangenen drei Prozesstagen sind unter anderem die betroffenen Kinder, die Eltern, Ärzte, Polizisten und Psychologen gehört worden.

Dem 48 Jahre alten Stephan R. wird sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Jungen in mehr als 50 Fällen vorgeworfen wird. Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt (WsM berichtete) laut Landgericht gar nicht zu der Anklage geäußert. Deshalb muss die Beweisaufnahme umfangreicher sein als sonst.  Die Missbrauchsvorfälle sollen sich von 2018 bis 2021 im privaten Umfeld des 48-Jährigen ereignet haben.


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