Ratgeber der Verbraucherzentrale erläutert Rechtslage in der Nachbarschaft

4. Juli 2019

Rasenmähen am Morgen, tobende Kinder im Planschbecken oder die Gartenparty bis in die Nacht: Im Sommer sind viele Nachbarn kaum zu überhören. Wer sich gestört fühlt und dagegen vorgehen möchte, sollte zunächst klären, ob der vermeintliche Störenfried auch tatsächlich im Unrecht ist. Orientierung bietet da der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“. Das Buch geht auf das Nachbarrecht, die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Vorschriften der einzelnen Bundesländer ein.

So hat die Rechtsprechung zum Beispiel durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 8 bis 20 Uhr hinzunehmen ist. Die Nutzung von Rasenmähern ist überhaupt nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Die „Grillfrage“ aber ist nicht so eindeutig zu beantworten. Wenn jemand in den Sommermonaten gelegentlich grillt, ist nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechts auszugehen. Doch wie oft Haus- oder Wohnungseigentümer oder Mieter ihren Grill anwerfen dürfen, wird je nach Wohngegend und Vermieter unterschiedlich geregelt. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert das Buch, wie sich Konflikte beilegen lassen, damit alle den Sommer in Ruhe genießen können.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ ist erhältlich für 14,90 Euro online unter www.vzhh.de/shop erhältlich oder kann für 11,99 Euro als E-Book direkt heruntergeladen werden.


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