Referendare können leichter in den Schuldienst kommen

3. Februar 2021

Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht das Einstellungsverfahren für Referendare. Nachwuchslehrkräfte können künftig direkt in den Schuldienst übernommen werden. Bei Bedarf können sie ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren an der Schule weiterbeschäftigt werden, an der sie ihr Referendariat absolviert haben.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab und machen es angehenden Lehrern einfacher, an der Schule ihrer Wahl zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können Lehrkräfte noch schneller unmittelbar nach ihrer Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden. Für Schulen eröffnet das eine klare Perspektive, die Nachwuchslehrkräfte, die sich bei ihnen im Referendariat bewährt haben, ins eigene Lehrerkollegium übernehmen zu können.“

Mit diesem vereinfachten und unkomplizierten Verfahren soll auch verhindert werden, dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in andere Bundesländer abwandern. „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in ganz Deutschland heiß begehrt“, so Martin. „Mit dieser neuen Regelung ist das Land im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gut aufgestellt.“

Bislang musste sich jede angehende Lehrkraft bewerben und das normale Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Bewerbungen durften dabei im Höchstfall auf drei Stellen abgegeben werden. Die jetzige Vereinbarung sieht vor, dass die Schule, an der die Referendare ihren Vorbereitungsdienst mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben, bei Bedarf die Lehrkraft direkt übernehmen kann. Sofern die Übernahme an der Ausbildungsschule nicht realisiert werden kann, wird der Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule unterbreitet.


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