Revision: Ankläger wollen höhere Strafen für falsche Polizisten 

27. Dezember 2022

Das Urteil gegen ein Betrüger-Pärchen aus MV (WsM berichtete), das sich als Polizeibeamte ausgab, um Senioren zu betrügen, wird noch einmal vom Bundesgerichtshof überprüft. Wie „wir sind Müritzer“ von den Justizbehörden erfuhr, will die Staatsanwaltschaft jeweils höhere Strafen für die 43 Jahre alte Frau und ihren 33-jährigen Freund aus Rostock erreichen.
Das Landgericht Stralsund hatte den Mann vor wenigen Tagen wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs und Computerbetrugs zu  drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, die Frau zu zwei Jahren Haft – die auf Bewährung ausgesetzt wurde – verurteilt. Beide sollen innerhalb einer größeren Betrüger-Gruppe, die bundesweit tätig war, als Boten direkt mit den Opfern zu tun gehabt haben.

Die Täter hatten die meist älteren Leute angerufen, ihnen erzählt, dass „osteuropäischen Einbrecherbanden mit Listen von Opfern unterwegs sind“ und die Senioren ihre Scheckkarten und Wertsachen lieber den angeblichen Polizisten aus Sicherheitsgründen übergeben sollten. Laut Gericht sollen die beiden Verurteilten die Opfer um mindestens 105 000 Euro erleichtert haben.

Die Verurteilung hatte bereits für Kritik gesorgt, denn Trickbetrüger sind anscheinend immer häufiger im Nordosten erfolgreich. So wurden 2022 in MV mit rund 3,9 Millionen Euro wieder fast 25 Prozent mehr erbeutet, als im Vorjahr. Die Masche mit den falschen Polizisten, Anwälten oder Bankmitarbeitern ist dabei ganz vorn mit dabei. 

Die Staatsanwaltschaft, die solche Betrugsfälle schwerpunktmäßig betreut, hatte vier Jahre und neun Monate für den Mann und dreieinhalb Jahre Haft für die Frau gefordert. Solche Betrugsfälle dürften nicht zu milde bestraft werden, um auch eine abschreckende Wirkung zu entfalten, hieß es. Nun muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.


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